Der Angeklagte Ahmed S. hält sich am 06.03.2013 im Landgericht in Düsseldorf auf der Anklagebank eine Mappe vor das Gesicht

Bluttat im Jobcenter Neuss

Angeklagter legt Geständnis im Gericht ab

Stand: 11.03.2013, 17:16 Uhr

Ein halbes Jahr nach der Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss hat der Angeklagte am Montag (11.03.2013) die Tat vor Gericht gestanden. Er machte allerdings geltend, "nicht bei Verstand" gewesen zu sein.

Der 52-Jährige muss sich vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten, weil er mit einem Fleischermesser seine Sachbearbeiterin im Jobcenter Neuss erstochen haben soll. Laut Staatsanwaltschaft kam es zur Bluttat, weil er der Behörde den Missbrauch seiner persönlichen Daten unterstellte. Am Montag (11.03.2013) legte der Mann im Prozess ein Geständnis ab: Er habe zugestochen, die Frau aber nur am Arm verletzen wollen. Wo er sie genau getroffen habe, wisse er nicht. "Ich war nicht bei Verstand", sagte er mehrfach. Erst als er das Messer aus dem Körper des Opfers zog, sei ihm bewusst geworden, was er getan habe.

Zwei Messer mit sich geführt

Der Mann berichtete außerdem, er habe die Sachbearbeiterin unmittelbar vor der Tat auf die Datenschutzerklärung angesprochen, die ihm zehn schlaflose Nächte bereitet habe. Die Frau habe ihm gesagt, dass er sich die Erklärung hätte durchlesen sollen, bevor er sie unterschrieben habe. "Das hat sie gesagt, obwohl sie wusste, dass ich kein Deutsch kann", sagte der Mann weiter. Nach seiner Darstellung hat er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht. Im Jahr 2001 sei er nach Deutschland gekommen, habe geheiratet und als Saisonkraft mehrere Jahre in einer Sauerkraut-Fabrik gearbeitet.

Keine Antwort hatte der Angeklagte auf die Frage, warum er überhaupt zwei Messer mit ins Jobcenter nahm. Eigentlich habe er am Tattag zum Arzt gehen wollen, weil er so durcheinander gewesen sei. Außerdem sollte ihn sein Bruder ins Jobcenter begleiten, um die Sache zu klären. Warum er letztlich statt zum Arzt ohne seinen Bruder dorthin ging, wisse er auch nicht.

Anwalt: Polizei hat bewusst getäuscht

Der Verteidiger des 52-Jährigen war zuvor mit der Polizei hart ins Gericht gegangen. Die Ermittler hätten seinem Mandanten verschwiegen, dass sein Opfer tot sei. Der Anwalt sprach von einer "bewussten Täuschung" durch die Vernehmungsbeamten. Das Landgericht befand daraufhin, dass die erste Polizeivernehmung gerichtlich nicht verwertet werden darf.

Besondere Schwere der Schuld?

Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Sachverständiger hatte ihm zwar eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit hatten die Gutachter jedoch nicht festgestellt. Das Gericht hatte dem Angeklagten bereits mitgeteilt, dass er zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechnen müsse. Das Urteil soll Anfang April verkündet werden.