Rauchverbotshinweis an Scheibe, dahinter Reichstagskuppel

Stichtag

25. Mai 2007 - Bundestag beschließt Gesetz zum Nichtraucherschutz

Der erste Versuch scheitert: Im Februar 1997 lehnt der Bundestag einen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz mit deutlicher Mehrheit ab. Erst zehn Jahre später ist es so weit. Nach einem monatelangen Streit, der auch innerhalb der Parteien ausgetragen wird, werden Regelungen zum Nichtraucherschutz beschlossen: Am 25. Mai 2007 verabschiedet das Parlament ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in allen Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Dazu gehören neben Behörden, Dienststellen und Gerichten auch Taxis sowie Bahnhöfe. Ausnahmen werden nur dort erlaubt, wo "baulich abgetrennte" Nebenräume existieren. Das Verbot gilt ebenfalls für die Verfassungsorgane, also die Räumlichkeiten von Bundestag, Bundesrat, des Bundespräsidenten, der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts.

FDP und Grüne enthalten sich

Bei der Abstimmung sind zwar weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend. Doch ein Antrag, die Beschlussunfähigkeit des Bundestages festzustellen, wird nicht gestellt. Für das Gesetz stimmen die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Linke. FDP und Grüne enthalten sich.

Während die FDP vor der "Gängelung" der Bürger warnt, wollen die Grünen schärfere Regeln. Sie hätten gerne auch die Arbeitsstättenverordnung geändert und damit zum Beispiel den Nichtraucherschutz in Gaststätten bundesweit festgeschrieben. Doch das ist nun Ländersache - was später zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt.

Geldbußen bis zu 1.000 Euro

Verstöße gegen das Bundesgesetz, das zum 1. September 2007 in Kraft tritt, gelten als Ordnungswidrigkeit. Sie können mit einer Geldbuße von fünf bis 1.000 Euro geahndet werden. Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nur noch an Erwachsene verkauft werden. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 16 Jahren.

Stand: 25.05.2012

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