Ein Kind zwischen den Eltern

25. September 1997 - Reform des Kindschaftsrechts

Stand: 25.09.2017, 00:00 Uhr

Der Physiker Manfred Herrmann kämpft in den 1990er-Jahren um seine Töchter. Ein und drei Jahre alt sind sie, als die Eltern sich scheiden lassen. "Mein erstes Erlebnis mit einem Familienrichter war eine Aussage, die ich nie vergessen werde. Er sagte zu mir im Rahmen eines Eilverfahrens: Die Details des Einzelfalls interessieren mich nicht, die Kinder gehören der Mutter. Das war im Jahr 1996. Das hat mich umgehauen."

Reform des Kindschaftsrechtes verabschiedet (am 25.09.1997)

WDR 2 Stichtag 25.09.2017 04:12 Min. Verfügbar bis 23.09.2027 WDR 2


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Familienrichterin Birgit Niepmann, Direktorin des Bonner Amtsgerichts, bestätigt die Schilderung des betroffenen Vaters. "Die Gerichte haben mit einem Kurzbericht vom Jugendamt entschieden und in der Tat meist die Kinder nicht angehört."

Am 25. September 1997 ist damit Schluss: Nach zwei Jahren heftiger Debatten beschließt der Bundestag die Reform des Kindschaftsrechts. Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) fasst den Kern des Gesetzes so zusammen: "Das neue Kindschaftsrecht ist kindgerecht. Es stellt die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt."

Auch wegen dieses Gesetzes können Väter wie Manfred Herrmann heute sagen: "Ich habe ein hervorragendes Verhältnis zu meinen Kindern."

200.000 erleben jedes Jahr Trennung ihrer Eltern

Etwa 40 Prozent der Ehen werden in Deutschland geschieden. Rechnet man die unverheirateten Paare dazu, erleben etwa 200.000 Kinder und Jugendliche jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die meisten Paare schaffen es, den Streit nicht auf die Kinder zu übertragen.

Nur ungefähr fünf Prozent aller Paare fechten ihren Rosenkrieg vor Gericht aus. Daran könne kein Gesetz etwas ändern, sagt die Familienrichterin Birgit Niepmann. "Wer Rosenkrieg will, der kriegt ihn auch. Familienstreitigkeiten sind hoch emotional. Objekt des Hasses ist eigentlich der andere Elternteil, aber ausbaden muss es das Kind."

Kinder gelten nicht länger als Eigentum ihrer Eltern

Die Reform von 1997 sichert den Kindern erstmals ein eigenständiges Umgangsrecht mit beiden zu, der Mutter und dem Vater. Und im Streitfall bekommt das Kind einen Verfahrensbeistand, der dessen Meinung vor Gericht zum Ausdruck bringt. "Um die Perspektive des Kindes zur Geltung kommen zu lassen, war es sehr wichtig, dass es eine unabhängige Person gibt", sagt Professor Jörg Maywalt von der Deutschen Liga für das Kind.

Kinder werden also nicht länger als Eigentum ihrer Eltern begriffen, sondern als eigene Rechtspersonen. Konsequent beschließt der Bundestag im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts auch, dass "entwürdigende Erziehungsmaßnahmen" unzulässig sind. "In der Realität fanden die Ohrfeige oder der Klaps auf den Po in den meisten Familien noch statt", sagt der Soziologe Jörg Maywald.

Kinderrechte in der Verfassung verankern?

Zwei Jahre später folgt das Gesetz zur Ächtung jeder Gewalt in der Erziehung. Schweden verbietet als erster Staat die Gewalt gegen Kinder und setzt Kinderrechte weitgehend um.

Diesem Vorbild sollte Deutschland folgen, meint Jörg Maywald von der Deutschen Liga für das Kind. "Die Reform des Kindschaftsrechts war ein wichtiger Meilenstein, aber sicherlich kein Endpunkt. Ganz besonders wichtig ist es, Kinderrechte endlich auch in der Verfassung zu verankern."

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