6. Dezember 1956 - Bundestag verabschiedet Körperbehindertengesetz

Stand: 06.12.2016, 00:00 Uhr

"Die Atmosphäre war kalt, kühl. Ich hatte keine persönlichen Spielsachen. Es ging nur ums Funktionieren", erinnert sich Friedhelm Ochel, der frühere Sprecher des Arbeitskreises "Selbstbestimmtes Leben für behinderte Menschen" im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Mit sechs Jahren kommt Ochel in den 1950er-Jahren in ein Heim für behinderte Menschen. Die Kinderlähmung hat Ochel überlebt, im Heim soll sein Körper repariert werden - gesund, vollwertig und vor allem arbeitsfähig. Das wollen die Bundestagsabgeordneten mit dem Körperbehindertengesetz vom 6. Dezember 1956 erreichen. Ziel der staatlichen Fürsorge ist es, die Behinderten in Arbeit zu bringen. Der Mediziner Wolfgang Albert empfiehlt in seinem Forschungsbericht für das Bundesministerium für Arbeit im Jahr 1956: "Die Aufzucht von Krüppeln und jede ärztliche Behandlung ohne anschließende Führung an einen Arbeitsplatz an dem Nützliches geschaffen wird, ist eine halbe Sache. Auf diese Weise wird dem Staat nur eine dauernd steigende Zahl Arbeitsunfähiger erhalten, die die Allgemeinheit zusätzlich belasten."

Behinderte sollen sich in kapitalistische Erwerbswelt einfügen

Behinderte Menschen, damals ohne Bedenken als "verkrüppelt", "missgebildet" oder "idiotisch" bezeichnet, gelten als soziales Problem, schreibt die Historikerin Elsbeth Bösl vom Zentralinstitut für Geschichte der Technik an der TU München. Behinderung wurde "bis in die 1970er-Jahre hinein vor allem als individuelles, funktionales Defizit in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit und Produktivität einer Person verstanden", schreibt Bösl, die sich mit Disability History beschäftigt. Und diese Defizite sollen mit den Mitteln des Sozialstaats und der privaten Wohltätigkeit gelöst werden. "Das Ziel war die weitgehende Anpassung der als abweichend und defizitär klassifizierten Menschen an die funktionalen Erwartungen der bürgerlichen, kapitalistisch verfassten Gesellschaft", berichtet Bösl.

Leicht haben es sich die Abgeordneten in den 1950er-Jahren jedoch nicht gemacht: Die Mitglieder des Fürsorgeausschusses haben drei Jahre lang Feldforschung betrieben - und Mitleid mit dem Elend der Körperbehinderten bekommen. Sie verankerten eine Fürsorgehaltung im Gesetz, die die Behinderten fortan von der Wiege bis zur Bahre in Sondereinrichtungen bringt, zum Beispiel Heime, Wohnstätten und Förderschulen.

Mehr als zehn Jahre zuvor hatten die Nationalsozialisten behinderte Menschen getötet. Sie nun eng zu betreuen und in Arbeit zu bringen, ist für die damalige Zeit ein Fortschritt. "Aus heutiger Sicht würde ich jedoch sagen, ist es ein Schritt in die falsche Richtung gewesen", sagt Carl-Wilhelm Rößler, 49, Jurist beim Kölner Kompetenzzentrum "Selbstbestimmt Leben". Das Gesetz habe eine Behinderung zum Makel gemacht, der ausgemerzt oder zumindest verringert werden muss. "Man muss sich ein Leben lang bemühen, den Makel zu verbessern", so fühlt es sich für ihn an. Rößler ist Rollstuhlfahrer und braucht rund um die Uhr Hilfe von einer Assistenzkraft. Nur mit dieser Hilfe, kann es für ihn Teilhabe an der Gesellschaft geben - im Berufs- und Privatleben.

Teilhabe statt Fürsorge

Seit Beginn der 1970er-Jahre wehren sich die Behinderten gegen zu viel Fürsorge und kämpfen für mehr echte Teilhabe - mit inzwischen viel Erfolg. 1994 wird das Diskriminierungsverbot in der Verfassung verankert. 2002 verabschiedet der Bundestag ein Gleichstellungsgesetz, 2009 tritt die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie soll das alte Fürsorgerecht in ein modernes Teilhaberecht umwandeln - allerdings zum Nulltarif. Denn der öffentliche Haushalt ist belastet: die Fallzahlen steigen und die erste Generation Behinderter mit Rentenanspruch hat das Rentenalter erreicht. "Es ist eigentlich kein Teilhabegesetz, sondern es ist eher ein Spargesetz", sagt er Jurist Carl-Wilhlem Rößler.

Künftig stehen ambulante Maßnahmen unter Kostenvorbehalt, zum Beispiel das Wohnen in der eigenen Wohnung statt im Heim. Auch persönliche Assistenzkräfte müssen in Zukunft vielleicht mehrere Behinderte betreuen. Das bedeute weniger statt mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, befürchtet Carl-Wilhelm Rößler. "Die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung hat sich in der Gesellschaft deutlich verbessert. Es wäre schön, wenn das Bundesteilhabegesetz so reformiert würde, dass es diesen gesellschaftlichen Fortschritt aufgreifen und umsetzen würde", sagt er.      

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