Blick auf die Angeklagten des Frankfurter Auschwitz-Prozesses am 20.12.1963

Stichtag

19. August 1965 - Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess

Ohne sein Engagement wäre der erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main nicht zustande gekommen: Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erhält 1959 Dokumente, in denen SS-Männer aufgeführt sind, die im Konzentrationslager Auschwitz Häftlinge erschossen haben - angeblich "auf der Flucht". Die Listen stammen von einem Holocaust-Überlebenden, der sie einem Journalisten übergeben hat. Generalstaatsanwalt Bauer, der selbst Gefangener des Hitler-Regimes war, ermittelt zusammen mit jungen, unbelasteten Juristen. Es gelingt ihm, beim Bundesgerichtshof die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main für die in Auschwitz begangenen Verbrechen zu erwirken.

Am 20. Dezember 1963 beginnt der erste Auschwitz-Prozess vor einem deutschen Gericht. Ihm waren entsprechende Verfahren vor nicht-deutschen Gerichten in Warschau, Krakau und Nürnberg vorausgegangen. Dank der Berichterstattung mancher Tageszeitung werden einige der 22 Angeklagten schnell bekannt. Darunter ist der ehemalige SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, der Adjutant des - 1947 in Polen zum Tod verurteilten - Lagerkommandanten Rudolf Höß. Auch der ehemalige Metzger Oswald Kaduk gehört dazu, der mehr als 1.000 Häftlinge ermordet hat. Er wird später im Urteil als "einer der grausamsten, brutalsten und ordinärsten SS-Männer im Konzentrationslager Auschwitz" bezeichnet. Ebenfalls in den Medien genannt wird Victor Capesius. Er hat als Chef-Apotheker von Auschwitz mindestens 8.000 Kinder und Erwachsene in den Gastod geschickt.

Überlebende als Zeugen

Im Verlauf der Verhandlung sagen 360 Zeugen aus. Davon sind 211 Überlebende aus Auschwitz. Die meisten von ihnen haben für den Prozess zum ersten Mal wieder deutschen Boden betreten. Unter ihnen ist auch Mauritius Berner, der sich an eine Begegnung mit dem Angeklagten Capesius erinnert: "Ich begann zu schluchzen, und er sagte auf Ungarisch: 'Ne sírjon. Weinen Sie nicht. Die gehen nur baden. In einer Stunde werden Sie sich wiedersehen.' Da schrie ich noch meiner Frau und meinen Kindern auf Ungarisch nach und bin wieder zu meiner Gruppe zurückgegangen. Nie habe ich sie wiedergesehen."

Die Situation ist für die Zeugen überaus belastend. "Man musste nicht nur seine Erinnerung rekonstruieren, sondern man musste das in Gegenwart der SS-Leute, die man aus Auschwitz kannte, machen", erinnert sich der ehemalige Häftling Hermann Langbein. "Ich kannte Zeugen, die nach ihrer Vernehmung zusammengebrochen sind." Auch für die Prozess-Beobachter ist das Gehörte schwer zu ertragen. Vor allem, weil die Angeklagten ihrer Linie treu bleiben: Leugnen und Lügen. Als zum Beispiel der Staatsanwalt den früheren Lager-Adjutanten Mulka fragt, ob er wusste, dass Lastwagen für Transporte zu den Gaskammern eingesetzt wurden, antwortet dieser: "Nein."

Nur Befehle ausgeführt?

Nach mehr als 180 Verhandlungstagen wird am 19. August 1965 das Urteil in der "Strafsache gegen Mulka u. a." gesprochen. Von den 22 Angeklagten werden darin 20 erwähnt. Ein Beschuldigter ist während des Verfahrens gestorben, ein anderer wegen Krankheit ausgeschieden. Aus Sicht von Generalstaatsanwalt Bauer ist das Resultat des Prozesses "mehr als negativ": Lediglich sechs Angeklagte bekommen als Mittäter lebenslänglich, darunter Kaduk. Dem Rest kann das Gericht keine Einzelmorde nachweisen. Zudem hätten sie zum Teil nur Befehle ausgeführt. So erhalten elf Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen 3,25 Jahren und 14 Jahren. Drei werden freigesprochen. Die Frankfurter Richter stufen sie in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung als bloße Gehilfen ein - nicht als Mittäter. Sie hätten auf Befehl und ohne eigenen Willen an den Verbrechen mitgewirkt.

Diese Auffassung wirkt sich auf die bis in die 1970er Jahre in Frankfurt stattfindenden Auschwitz-Prozesse aus: Gegen viele niederrangige SS-Leute werden die Verfahren schnell eingestellt. Erst Jahrzehnte später ändert sich die Rechtssprechung. Die Justiz besteht seit 2011 nicht mehr darauf, eine direkte Beteiligung an den Mordtaten in Vernichtungslagern nachzuweisen. Grund für die juristische Neubewertung ist der Fall des SS-Helfers John Demjanjuk. Er war Aufseher im Vernichtungslager Sobibor und an der Ermordung von bis zu 30.000 Menschen beteiligt. Das Landgericht München verurteilt ihn deshalb 2011 zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Grundlage war eine Neudefinition der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg über die Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern. "Für uns reicht die Tätigkeit eines Aufsehers in diesem Lager für die Annahme von Beihilfe zum Mord aus, ohne dass der betreffenden Person eine unmittelbare Beteiligung an einem konkreten Tötungsdelikt nachgewiesen werden muss", so der Leiter der Zentralstelle, Kurt Schrimm.

Stand: 19.08.2015

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