Bis zu den Sommerferien sollen alle in die Schule

Stand: 06.05.2020, 16:21 Uhr

  • Start für Viertklässler an Grundschulen in NRW am Donnerstag (07.05.2020)
  • Start für die meisten anderen Schüler am Montag (11.05.2020)
  • Unterricht in kleinen Gruppen und unter strengen Regeln
  • Schulministerium: Es gilt Schulpflicht

Von Sabine Schmitt

Donnerstag (07.05.2020) und Freitag (08.05.2020) gehen die Viertklässler wieder in die Schule - die meisten anderen sollen ab Montag (11.05.2020) in einem "rollierenden System" tageweise unterrichtet werden (Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar-, Primus- und Gemeinschaftsschulen). Das heißt: Nicht alle Klassen werden gleichzeitig da sein.

An Gymnasien und Gesamtschulen haben Schüler von der Jahrgangsstufen 5 bis zur Einführungsphase spätestens ab dem 26. Mai wieder tageweise wechselnd Unterricht. Je nachdem, wann an der Schule die Abiturprüfungen angeschlossen sind. Ziel ist, dass bis zu den Sommerferien alle Schüler wieder Unterricht haben.

Für den Unterricht gelten strenge Regeln in Sachen Hygiene und Abstand. Unterrichtet werden soll in kleinen Gruppen. Klassen sollen meist geteilt werden. Über Details entscheidet und informiert jede Schule selbst.

Wie geht es Montag weiter?

Ab Montag (11.05.2020) sollen auch allen anderen Grundschulklassen und Schüler von weiterführenden Schulen wieder unterrichtet werden. Außerdem: die Oberstufe. Die Schulen sollen dafür Eltern kurzfristig Zeitpläne vorlegen, welche Klassen wann in die Schule gehen sollen. Der Plan soll bis zu den Ferien gehen.

Es werde keinen Unterricht geben wie vor dem 13. März und Corona, sagt Gebauer: "Es wird in den ersten Tagen darum gehen, dass wir die Schülerinnen und Schüler wieder aufnehmen und wieder an die Schule heranführen und dann entsprechend in den einzelnen Fächern zu unterrichten." Geplant ist eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause.

Was bedeutet "rollierendes System"?

Rollierendes System bedeutet, dass jeden Tag andere Klassen unterrichtet werden sollen. Es könnte zum Beispiel sein, dass an einer Grundschule am Montag die Erstklässler unterrichtet werden, am Dienstag die Zweitklässler, am Mittwoch die Drittklässler am Donnerstag die Viertklässler - und dann wieder vor vorne. Diese Reihenfolge ist aber nicht zwingend.

"Schulen können eigene Konzepte erstellen - und etwa auch bestimmen, dass einzelne Jahrgänge zwei Tage hintereinander unterrichtet werden", sagt die Schulministerin.

Muss ich mein Kind in die Schule schicken - gilt Schulpflicht?

Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt für sie die Schulpflicht, heißt es aus dem Schulministerium. Zudem haben Bund und Länder am Mittwoch (06.05.2020) entschieden, dass alle Schüler noch vor den Sommerferien schrittweise zurück in die Schulen kommen sollen.

Mit der aktuellen Version der Corona-Betreuungs-Verordnung von Dienstagabend (05.05.2020) sind Schulen unter Auflagen ab sofort für alle Schüler geöffnet.

Was ist mit Förderschulen?

Auch für Kinder von Förderschulen beginnt der Unterricht wieder. Ausgenommen sind aber laut Schulministerium noch Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung.

Was ist, wenn ein Schüler mit Corona infiziert ist?

Laut Schulministerium wird der infizierte Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, die Schule muss das Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt entscheide dann über das weitere Vorgehen - und auch darüber, ob weitere Schüler und Lehrer in Quarantäne müssen oder die gesamte Schule wieder heruntergefahren werden soll.

Dieses Vorgehen bestätigte das Schulministerium auf WDR-Anfrage am Mittwoch (05.05.2020) noch einmal. Bürgermeister verschiedener Städte hatten es kritisiert. Sie sind der Meinung, das sei keine Frage, die situativ vor Ort entschieden werden sollte, sondern zentral.

Mein Kind gehört zur Risikogruppe - muss es in die Schule?

Bei Schülern, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen die Eltern entscheiden, ob ihr Kind durch den Schulbesuch gefährdet ist. Gegebenenfalls sollen sie das auch mit dem behandelnden Arzt besprechen.

Besteht eine Gefahr, gibt es keine Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Das muss der Schulleitung aber schriftlich mitgeteilt werden. Diese soll dann digitale Angebote machen, damit die Schüler zuhause lernen können.

Schulen müssen gefährdeten Schülern durch besondere Maßnahmen ermöglichen, an den Prüfungen teilzunehmen - etwa durch einen separaten Eingang oder eigene Räume.

Stand: 15.06.2020

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