Zahlreiche Menschen sind am 31.12.2015 in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs zu sehen

Silvesternacht: Erst ein Schuldspruch wegen sexueller Nötigung

Stand: 07.10.2016, 19:32 Uhr

  • Kölner Amtsgericht mit Zwischenbilanz zu Silvesternacht
  • 19 Verfahren gegen 22 Angeklagte verhandelt
  • Strafen zwischen 480 Euro und 20 Monaten Haft

Gut neun Monate nach den massenhaften sexuellen Übergriffen und Diebstählen in der Kölner Silvesternacht hat das Kölner Amtsgericht bislang in 19 Verfahren gegen 22 Angeklagte verhandelt - und dabei Strafen zwischen 480 Euro und 20 Monaten Haft ohne Bewährung verhängt. Dies geht aus einer Zwischenbilanz hervor, die das Amtsgericht am Freitag (07.10.2016) vorlegte. Angeklagt waren meist Diebstahlsdelikte. Lediglich in einem Verfahren sprach das Gericht eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung aus, in einem weiteren Fall wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage. Von den bislang 19 Verfahren sind laut Amtsgericht erst elf rechtskräftig abgeschlossen - gegen acht Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt.

Noch ein Dutzend Verfahren anhängig

In vier weiteren Verfahren ergingen Strafbefehle, es gab also keine Gerichtsverhandlung. Derzeit seien noch rund ein Dutzend weiterer Verfahren im Zusammenhang mit der Silvesternacht beim Amtsgericht anhängig, heißt es in dem Bericht.

In den bisher verhandelten Verfahren wurden die Angeklagten in vier Fällen zu Geldstrafen, in sieben Fällen zu Bewährungsstrafen, einmal zu einem Vier-Wochen-Dauerarrest, sechsmal zu Haft ohne Bewährung sowie in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe mit zusätzlicher Geldstrafe verurteilt.

Täter überwiegend aus Nordafrika

Bei den 22 Angeklagten handelte es sich nach Angaben des Gerichts um zehn Algerier, neun Marokkaner sowie einen Iraker, einen Libyer und einen Tunesier. Während und nach der Silvesternacht waren bei den Behörden in Köln rund 1.200 Strafanzeigen eingegangen, darunter zahlreiche wegen Sexualdelikten.

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