Urteil im Prozess Niklas P.

Lokalzeit aus Bonn 03.05.2017 04:58 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR

Freispruch im Fall Niklas

Stand: 04.05.2017, 10:58 Uhr

  • Freispruch für den Hauptangeklagten
  • 21-Jähriger verlässt das Gericht als freier Mann
  • Tat bleibt bisher ungesühnt

Von Jochen Hilgers

Das Bonner Landgericht konnte dem Hauptangeklagten den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge nicht nachweisen. Er wurde freigesprochen. Wegen einer anderen Gewalttat erhielt er eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Da er seit elf Monaten in Untersuchungshaft saß, konnte er das Gericht am Mittwoch (03.05.2017) als freier Mann verlassen. Damit bleibt die Täterschaft nach der Prügelattacke gegen den 17-jährigen Niklas ungeklärt.

21-jähriger Angeklagter geht als freier Mann

Der Richter kritisierte in seiner Begründung, dass der Fall von vielen instrumentalisiert und der Angeklagte dämonisiert worden sei. Der nahm den Freispruch ungerührt zur Kenntnis. Er hatte bis zuletzt kein einziges persönliches Wort an Niklas Mutter gerichtet, um ihr zumindest sein Beileid auszudrücken.

Tat bleibt bisher ungesühnt

Die Mutter von Niklas, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat, blickte beim Freispruch zwar äußerlich gefasst, hatte bei näherem Hinschauen aber Tränen in den Augen. Der Tod ihres Sohnes ist fast ein Jahr nach der Tat immer noch ungesühnt. Zuletzt hatten die Zweifel überwogen, ob der Angeklagte tatsächlich der Täter ist.

Kurz vor Prozessende gab es plötzlich einen zweiten Verdächtigen, der eine Ähnlichkeit zum Angeklagten aufweist. Die Staatsanwaltschaft steht jetzt vor dem Scherbenhaufen ihrer Ermittlungen und muss von vorne beginnen. Gegen den jetzt freigesprochenen 21-Jährigen kann sie nicht mehr ermitteln. Dafür müsste sie in Revision gehen.

Hinweis der Redaktion: Der Richter hat in der Urteilsbegründung zum Freispruch erklärt, "Es spricht sogar mehr dafür, dass nicht er es war, der Niklas den Faustschlag versetzte, der schließlich zu dessen Tod führte". In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Hauptangeklagte sei aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Wir haben den Artikel an dieser Stelle korrigiert.

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