Montage mit Finger, der auf ein auf einen Wahlzettel zeigt

Wahlempfehlung an die Belegschaft

"Eine schwere Entgleisung"

Stand: 20.09.2013, 17:02 Uhr

Die Gewerkschaft IG-Metall in Aachen ist empört. Anlass ist eine Wahlempfehlung, die die Geschäftsführer der Aachener Rheinnadel Automation GmbH an ihre 180 Beschäftigten geschickt haben - um mit deutlichen Worten vor einer rot-grünen Koalition zu warnen.

Von Ingo Wagner

Auf Firmenpapier erklären die Chefs des Unternehmens, was passieren würde, wenn bei der Bundestagswahl am Sonntag (22.09.2013) die amtierende Bundesregierung von einer rot-grünen oder gar einer rot-rot-grünen Regierung abgelöst würde. "Der soziale Staat bekäme dann wohl ein sozialistisches Gesicht, mit erheblichen Folgen für den Wohlstand unseres Landes", heißt es in dem Brief.

Bedrohliche Szenarien

Weiter weisen die beiden Geschäftsführer auf die Konsequenzen hin, die dann nach ihrer Auffassung drohen: "Das könnte auch unseren Auftragseingang massiv beeinflussen und möglicherweise auch Auswirkungen auf unsere Arbeitsplätze haben." "Ein Kreuz an der falschen Stelle", meinen die Manager, "könnte zum Kreuz für jeden einzelnen von uns werden". Beigefügt sind dem Brief noch zwei Artikel aus Nachrichtenmagazinen, die kritisch über eine mögliche rot-grüne Koalition berichten.

Die Aachener IG-Metall sieht das als Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten: "Man hat das Gefühl, man hat es mit Feudalherrn zu tun, die ihren Untergebenen zu sagen haben, wie sie sich bei der Wahl zu verhalten haben. Das geht überhaupt nicht, das ist eine schwere Entgleisung", empört sich Gewerkschaftssekretär Franz-Peter Beckers. "Das ist ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das parteipolitische Betätigung in einem Unternehmen verbietet."

Verantwortliche Unternehmer?

Die beiden Geschäftsführer bezeichnen sich dagegen in ihrem Brief als verantwortliche Unternehmer, die sich auch dem Wohl ihrer Mitarbeiter und deren Familien verpflichtet fühlen. Sie selbst wollten sich am Freitag (20.09.2013) gegenüber dem WDR nicht zu ihrem Schreiben äußern. Aber hat die Gewerkschaft recht? Stellt der Brief einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz dar?

"Ja", sagt der Aachener Anwalt für Arbeitsrecht  Andreas Wehle. "Das ist schon ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz." Dennoch sei es unwahrscheinlich, dass das juristische Konsequenzen für die Autoren des Briefes habe. Der Paragraf sei nach seiner Erfahrung "ein zahnloser Tiger".

"Einige waren empört"

Die Gewerkschaft hat die Belegschaft über ihre rechtliche Bewertung der Angelegenheit informiert. Dass sich die Beschäftigten in  ihrer Wahlentscheidung von ihren Arbeitgebern beeinflussen lassen, hält Gewerkschaftssekretär Beckers für unwahrscheinlich: "Einige waren eher empört, so einen Brief zu bekommen."

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