Außenansicht des Jobcenters in Neuss

Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Urteil nach Mord im Jobcenter Neuss

Stand: 05.04.2013, 15:15 Uhr

Das Düsseldorfer Landgericht hat den tödlichen Angriff auf eine Mitarbeiterin des Neusser Jobcenters mit lebenslanger Haft bestraft. Die Verteidiger des 52-jährigen Angeklagten wollen das Urteil beim Bundesgerichtshof anfechten.

Die Entscheidung des Gerichts entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Als Nebenkläger hatten auch die Eltern des Opfers, der Ehemann und der elfjährige Sohn die Höchststrafe beantragt. Dagegen hatten die Verteidiger die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte die Tat zwar gestanden, aber auch erklärt, er habe die Frau nicht töten wollen, sondern sei bei dem Angriff "nicht bei Verstand gewesen".

Gutachter: Angeklagter ist schuldfähig

Im März 2013 hatte der Prozess begonnen, in dessen Verlauf ein Gutachter dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem Intelligenzquotienten von 74 attestierte. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung hatten die Gutachter nicht feststellen können. Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei Jahre lang.

Misstrauen und Sprachprobleme

Der Täter hatte vor Gericht erklärt, dass er einige Tage vor der Tat im Jobcenter eine Datenschutzerklärung unterzeichnet habe, bei der er aber wegen Sprachschwierigkeiten "weder genau verstand was, noch warum er unterschreiben sollte", so der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Den Behörden unterstellte der Angeklagte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Vergeblich habe der Bruder des Mannes versucht, ihn von der "fixen Idee" des Datenmissbrauchs abzubringen.

Der 52-Jährige wollte den zuständigen Sachbearbeiter zur Rede stellen - allerdings war der im Urlaub. Daraufhin habe er sich an das spätere Opfer gewandt, das jedoch keine Zeit für ihn hatte. Da habe er den Entschluss gefasst, die 32-Jährige mit den Messern zu verletzen. Laut Anklage hatte der Täter zwei 25 und 30 Zentimeter lange Küchenmesser bei sich, als er am 26. September 2012 erneut ins Jobcenter kam und die Frau angriff. Das Opfer starb durch vier schwere Messerstiche. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest "billigend in Kauf", so das Gericht. In seiner Urteilsverkündung erklärte Richter Rainer Drees, "das Opfer hatte keine Chance zur Gegenwehr oder Flucht."