Auflösung

Wie klappt's mit dem Mindestlohn?

Stand: 15.09.2015, 16:44 Uhr

Seit Beginn des Jahres gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Den Arbeitnehmern brachte er neue Rechte und den Arbeitgebern neue Pflichten -und somit auch viele neue Fragen. Stefan Kulozik, Arbeitsmarkt-Experte des Landesarbeitsministeriums NRW beantwortet sie Ihnen hier.

Frage: "Ich kenne ganz viele Branchen, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Es gibt einfach zu wenig Kontrollen und zu viele Tricks und Schlupflöcher!"

Stefan Kulozik: "Wir dürfen nicht vergessen, dass das Mindestlohngesetz erst seit 1. Januar 2015 gilt. Die Anzahl der Kontrollen wird deutlich erhöht, wenn bei dem Zoll , der für die Kontrolle zuständig ist, in den nächsten Jahren bis zu 1.600 Beschäftigte neu eingestellt werden. Derzeit prüft der Zoll im Rahmen seiner normalen Kontrollen die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei sind bundesweit aktuell 146 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt worden. Auf NRW bezogen wurden 22 Verstöße festgestellt. Wir können immer wieder nur an die Beschäftigten appellieren, Verstöße dem Zoll anzuzeigen oder eine zuständige Gewerkschaft einzuschalten. Nur wenn solche Fälle bekannt werden, kann auch dagegen vorgegangen werden."

"Ich bin 45 und finde in der Gastronomie einfach keine Festanstellung, geschweige denn, werde ich nach Mindestlohn bezahlt! Jeder darf so viele Aushilfen einstellen, wie er will. Warum kann man das nicht beschränken auf zwei pro Unternehmen? Dann sähe der Arbeitsmarkt (für uns alle!!!) anders aus!"

Kulozik: "Gerade in der Gastronomie ist es häufig – insbesondere in den Sommermonaten, weil auch vom Wetter abhängig - schwierig, den konkreten Arbeitsanfall zu bestimmen. Vieles ist daher echtes Saisongeschäft. Eine Begrenzung auf nur zwei Aushilfskräfte pro Unternehmen erscheint hier nicht zweckmäßig. Gut wäre aber auch tatsächlich, wenn zum Beispiel mehr Minijobs in echte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Was allerdings gar nicht geht, ist, dass es keine Bezahlung nach Mindestlohn gibt. Auch in der Gastronomie ist die Zahlung des Mindestlohns vorgeschrieben. Wenn ein Arbeitgeber dagegen verstößt, muss er unter Umständen hohe Strafen zahlen".

"Was kann ich tun, wenn ich unter Mindestlohn verdiene, mein Chef aber immer wieder betont, dass er einfach nicht mehr zahlen kann?"

Kulozik: "Das Mindestlohngesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber. Die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers spielt hier keine Rolle. Eventuell kann hier ein vermittelndes Gespräch mit einer zuständigen Gewerkschaft helfen. Als letzte Möglichkeiten bleiben dann nur die Anzeige an die Kontrollbehörde zum Mindestlohn, den Zoll, oder eine Klage auf Zahlung des Mindestlohns bei Gericht.

Im übrigen verweisen wir gerne auf die Landesinitiative „Faire Arbeit, Fairer Wettbewerb“. Hierzu gibt es im Internet die Seite Land der fairen Arbeit mit vielen Infos rund um den Mindestlohn, einschließlich einer Übersicht über häufige Fragen und Antworten. Und wer sich persönlich beraten lassen will, kann das über die Hotline zur Fairen Arbeit über 0211 855 3111 tun."