Burka, Burkini, Hidschab: Was ist was bei Kopfbedeckungen?!

Stand: 26.08.2016, 16:02 Uhr

Burka - der Begriff wird oft verwendet wird. Aber viel verbreiteter sind andere Formen der Verschleierung. Ein Überblick von Kopftuch über Burka bis Burkini - und über das, was in unterschiedlichen Ländern erlaubt ist.

#BurkiniBan

Für Aufsehen sorgte jüngst ein Video, in dem Polizisten am Strand von Nizza eine Frau gezwungen haben sollen, ihren Burkini auszuziehen. Bei Twitter läuft die Geschichte unter #BurkiniBan - und angeblich hat der Zwischenfall dazu geführt, dass gerade mehr Burkinis verkauft werden. Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat am 26. August 2016 ein umstrittenes Burkini-Verbot an französischen Stränden gekippt.

Der Burkini

Burkini, das ist ein Wortmix aus Burka und Bikini. Es steht für eine Badekleidung für Musliminnen, die bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperpartien bedeckt.

Die Burka

Die Burka ist in Afghanistan weit verbreitet. Sie ist weit geschnitten und meist blau - es gibt sie aber auch in anderen Farben. Das Gewand wird über den Kopf gezogen und ist eine Vollverschleierung. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Der Hidjab

Unter Hidjab (auch Hidschab) versteht man ein Kopftuch, das unterm Kinn geknotet wird. Es ist auch die häufigste Kopfbedeckung. Den Hidschab gibt es in vielen Farben und Mustern. Er wird als dünner Schal mehr oder weniger leger um den Kopf getragen und bedeckt meist auch den Hals.

Der Tschador

Der Tschador stammt aus dem Iran. Er ist ein schwarzer Ganzkörperschleier, der das Gesicht frei lässt.

Der Niqab

Der Niqab (auch Nikab) ist ein Gesichtsschleier, der zusätzlich zu einem Gewand wie der Abaja getragen wird. Der Nikab ist üblicherweise schwarz, bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Länder und Gesetze: Wo Verhüllung erlaubt ist und wo nicht

  • Deutschland: Noch ist nicht absehbar, welchen Verlauf die Debatte um ein Verbot der Vollverschleierung nimmt.
  • Frankreich: Seit 2010 gilt ein Gesetz, das die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet. Verstöße können mit bis zu 150 Euro Geldstrafe geahndet werden.
  • Niederlande: In dem traditionell toleranten Land verabschiedete das Kabinett aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten 2015 ein Burka-Verbot in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Behörden. Es gilt jedoch nicht auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Musliminnen, die das Gesetz missachten, drohen 405 Euro Buße.
  • Schweiz: Im Schweizer Kanton Tessin erbrachte 2013 eine Volksabstimmung eine große Mehrheit für ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Betroffen sind davon vor allem die Frauen reicher Araber, die gerne dort Urlaub machen.
  • Spanien: Hier verhinderte das Parlament 2010 zwar einen Vorstoß des Senats, den Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu untersagen. Verbote gibt es aber auf kommunaler Ebene, vor allem in katalanischen Städten wie Barcelona.
  • Österreich: Hier sorgt die Debatte um ein Verschleierungsverbot für Zündstoff. Nicht nur die rechtspopulistische FPÖ, auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) setzt sich für einen Bann der Ganzkörperverhüllung in der Öffentlichkeit ein.
  • Italien: Das italienische Anti-Terror-Gesetz von 1975 verbietet die Vermummung im öffentlichen Raum; noch wird es aber nicht auf Musliminnen angewandt.
  • Russland: Hier leben rund 20 Millionen Muslime. In öffentlichen Gebäuden, dazu zählen meist auch staatliche Schulen, sind nicht mal Kopftücher erlaubt. Besonders in den Kaukasus-Regionen kommt es immer wieder zu Spannungen um die Vollverschleierung.

Die Gesetzeslage und Diskussionen in Deutschland und anderen Ländern