Kein gefährlicher Mut: Wie Sie an Halloween mit Horror-Clowns umgehen

Stand: 29.10.2016, 16:00 Uhr

An Halloween sind schaurige Kostüme die Regel, doch nicht hinter jeder Gruselmaske steckt gleich ein Straftäter. Frank Scheulen vom NRW-Landeskriminalamt erklärt, wie Sie sich in der Nacht zu Dienstag (01.11.2016) richtig verhalten und warnt vor fataler Selbstjustiz.

Aktuelle Stunde: Herr Scheulen, bundesweit hat die Polizei mehr als 370 Vorfälle mit gruselig maskierten Clowns registriert. Wie viele Angriffe hat es schon in NRW gegeben – und mit welchen Folgen?

Frank Scheulen: Bis Freitag (28.10.2016) haben wir knapp 260 Fälle gezählt, mittlerweile sind sicher wieder neue dazu gekommen - Nordrhein-Westfalen ist als bevölkerungsreichstes Bundesland besonders belastet. Darunter einige Fälle von Körperverletzung mit schwierigen Folgen, bei denen die Maskierten Messer oder auch einen Baseball-Schläger eingesetzt haben. Bei einem Großteil der Vorfälle ist es allerdings nicht leicht, die Folgen einzuschätzen – je nachdem wie groß der Schrecken war und wie die Opfer damit umgehen können.

Aktuelle Stunde: Warum ist NRW so eine Hochburg für den Grusel-Hype aus den USA?

Scheulen: Hier gibt es viele Ballungszentren, vor allem im Ruhrgebiet, und noch dazu eine große Feierszene. Da spielt Alkohol eine Rolle und auch der Effekt der sozialen Netzwerke: Hier werden sogenannte "Prank-Videos" verbreitet und geteilt, die Nachahmer animieren. Weil das Phänomen noch neu ist, wissen wir allerdings noch nicht so viel über die Motive.

Aktuelle Stunde: Was sollte ich tun, wenn ich einem solchen Clown begegne?

Scheulen: Gehen Sie in jedem Fall der Konfrontation aus dem Weg. Wenn Sie von weitem einen solchen Horror-Clown oder eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe sehen, weichen Sie aus, wechseln Sie die Straßenseite und nehmen einen längeren (Um-)Weg in Kauf. Das ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von gesundem Menschenverstand. Sind Sie dennoch zum Opfer geworden, merken Sie sich, in welche Richtung der Angreifer geflüchtet ist. Das hilft der Polizei bei späteren Ermittlungen. Und rufen Sie die 110 an.

Aktuelle Stunde: Wie kann ich mich wehren – und was darf ich überhaupt?

Scheulen: Sobald Sie Angst haben und sich bedroht fühlen, dürfen Sie sich wehren. Das trifft auch zu, wenn Ihnen ein solcher Grusel-Clown in bedrohlicher Haltung gegenüber steht. Sie können einen Angriff abwehren, wenn Sie sich das zutrauen. Und dürfen den Angreifer nach der Strafprozessordnung solange festhalten, bis die Polizei eintritt – aber natürlich auch hier nur, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen. Wehren ja, festhalten ja, aber keine Selbstjustiz üben.

Aktuelle Stunde: Wann macht sich ein Clown strafbar?

Scheulen: Das ist eine Situation, die man nicht pauschal beantworten kann. Und die auch von der Empfindung des Opfers abhängt. Nimmt Ihr Gegenüber eine drohende Haltung ein oder hat einen Gegenstand dabei, den er als Waffe einsetzen kann, zählt das zu strafbarem Verhalten. Das reine Erschrecken an sich, zum Beispiel wenn ein gruselig Maskierter vor Ihnen auf den Gehweg springt, hat nicht unbedingt strafrechtlich relevante Konsequenzen – außer der Erschreckte verletzt sich als Folge.

Aktuelle Stunde: Glauben Sie, an Halloween werden besonders viele Clowns unterwegs sein?

Scheulen: Die Öffentlichkeit und die Polizeibehörden sind sensibilisiert, besonders für die Halloween-Nacht. Daher sollten Sie sich gut überlegen, welche Verkleidung Sie wählen – eine gruselige Clowns-Maske ist im Moment keine gute Idee. Allerdings muss sich nicht hinter jeder Maskierung auch ein potenzieller Straftäter verbergen.

Das Interview führte Maike Knorre.