Trusted VPN-fähiger Server

Rechtliche Grauzonen in Internet

Was geht im Netz - was nicht?

Stand: 09.07.2015, 17:37 Uhr

Zwei wichtige Entscheidungen fürs Internet wurden am Donnerstag (09.07.2015) getroffen. Panoramabilder dürfen in vielen EULändern weiterhin ins Netz und fremde Videos dürfen auf der eigenen Seite eingebunden werden. Doch was geht im Internet noch alles und was nicht? Fachanwalt Daniel Kötz sagt es.

Wann darf man Musik- oder Filmdateien aus dem Netz herunterladen?

Aus dem Netz herunterladen darf man Musik und Filme dann, wenn einem dazu auch das Recht eingeräumt wurde. Das diesbezügliche Recht ist das Recht auf Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG, denn die Speicherung auf der Festplatte ist eine solche Vervielfältigung. Dieses Recht wird einem, etwa von den großen Anbietern iTunes oder Amazon, in der Regel durch Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt. Das Herunterladen aus Mediatheken ist als Privatkopie zulässig, wenn dafür keine technische Schutzmaßnahmen umgangen werden müssen.

Darf man private Konzertvideos bei Youtube einstellen?

Beim Einstellen von Konzertvideos bei YouTube sollte man vorsichtig sein: es können nicht nur das Urheberrecht der Komponisten und Texter dagegen stehen, sondern auch das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler (Musiker) und schließlich das Hausrecht des Konzertveranstalters.

Darf man Fotos oder Videos auf die eigenen Seiten einstellen, wenn darauf andere Menschen zu sehen sind?

Nein, denn grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild, § 22 KUG. Das bedeutet, dass er entscheiden kann, ob ein Dritter eine Fotografie verwendet, auf dem er oder sie abgebildet ist. Mit anderen Worten: man darf das nicht.

Es gibt allerdings Ausnahmen (§ 23 KUG). Danach dürfen Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk erscheinen, die also auch gelassen werden können, ohne dass sich die Bild Aussage verändert, gezeigt werden. Wer also zum Beispiel die Königsallee fotografiert, wird dies kaum tun können, ohne dass sich Menschen darauf befinden. Diese Personen müssen hinnehmen, dass sie gezeigt werden. Außerdem dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte hochgeladen werden, wenn auch ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Ereignis besteht. Diese Vorschrift schützt vor allem die Presse in ihrem Interesse, über aktuelle Geschehnisse zu berichten.

Darf man Fotos auf die eigene Seite im Netz stellen, die man nicht selbst gemacht hat?

Ohne Einwilligung des Urhebers, also des Fotografen, darf man das auch dann nicht, wenn man selbst auf der Fotografie zu sehen ist. Man braucht also eine Genehmigung.

Darf man Videos ins Netz stellen, die mit fremder Musik unterlegt sind?

Nein, das darf man nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber (Plattenlabel, Künstler). Außerdem muss man gegebenenfalls an die GEMA bezahlen, mit der man vorher einen entsprechenden Vertrag abzuschließen hat.

Darf man Videos oder Musik aus dem Netz in mp3-Dateien umwandeln?

Wenn man in zulässiger Weise Videos oder Musik aus dem Internet heruntergeladen hat, darf man diese auch in ein anderes Format umwandeln. Die wirklichen Fragen stellen sich aber meist im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Downloads selbst.

Darf man gekaufte Musik kopieren oder ins Netz stellen?

Im Rahmen der Privatkopie ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke etwa der CD herzustellen. Auf diese Weise kann man eine CD kaufen und sie in den Schrank stellen. Eine Kopie ist im Auto und eine weitere wird verschenkt. Eine Kopie von der Kopie ist allerdings unzulässig. Stets unzulässig ist es, gekaufte Musik ins Internet zu stellen.

Darf man Serien oder Filme über einen vpn-Client angucken?

Gemeint ist wohl, ob man dies über einen Client, also ein Computer-Programm, tun darf, der der Internetseite vorgaukelt, dass der Nutzer aus einem anderen Land kommt. Oder noch anders: darf ich so Musikvideos bei YouTube ansehen, die ich sonst wegen der andauernden Streitigkeiten zwischen YouTube und der GEMA nicht möglich ist? Meiner Auffassung nach ist das zulässig, gerichtlich geklärt ist diese Frage noch nicht. Ich halte dies aber für zulässig, weil der Musikgenuss als solcher nicht GEMA-pflichtig ist, sondern nur die Verwendung der Musik. Zahlen muss aber der Verwender der Musik und nicht der Hörer.

Darf man Serien oder Filme auf Streaming-Plattformen ansehen, wenn man sie nicht herunterlädt?

Nach Auffassung der Bundesregierung ist das nicht verboten. Indes: das Streamen von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stellt jedenfalls kurzfristig eine Speicherung, wenn auch nur von Teilen des Films auf dem eigenen Rechner dar, so dass man einer unzulässigen Kopie ausgehen könnte. Das schlichte Anschauen, wenn einem also nicht einmal der Computer gehört, ist zulässig.