Steuererkläung fürs Finanzamt

Auflösung: Wie klappt's mit der Steuererklärung?

Stand: 07.06.2016, 18:49 Uhr

Alle Jahre wieder der gleiche Stress mit der Steuererklärung. Das geht nicht immer problemlos über die Bühne. Dr. Joerg Andres, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht beantwortet Ihre Fragen.

Frage 1: Wartezeiten

"Die Wartezeiten beim Finanzamt werden einfach immer länger: Musste in den letzten Jahren immer über sechs Monate auf die Rückerstattung warten! Es geht um bis zu 1.700 Euro. Das Geld steht mir doch zu, was kann ich machen, damit es schneller geht? Machen die das extra oder sind die chronisch unterbesetzt?" 

Dr. Joerg Andres: In Zeiten, in denen noch immer zahlreiche Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingehen, sind die Sachbearbeiter häufig zeitlich am Limit. Das hängt u.a. damit zusammen, dass bei einer Selbstanzeige bis zu zehn oder mehr Jahressteuererklärungen pro Steuerpflichtigem überprüft werden müssen.

Natürlich ist es möglich, beim Sachbearbeiter einmal anzurufen und nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Wenn das jedoch viele Steuerpflichtige tun, dauert die Bearbeitung am Ende noch länger. Mittelfristig wird daher nur eine Verstärkung des Personals bei den Finanzämtern helfen.

Frage 2: Informieren

"Elster bringt mich nach wie vor zur Verzweiflung! Jetzt wurde auch noch die Servicestelle abgeschafft, wo ich mich kurz vor Fristabgabe immer informieren konnte! Ich will aber auch keinen Steuerberater bezahlen, da bleibt ja am Ende gar nichts mehr übrig!"

Dr. Joerg Andres: Am sichersten ist es, beim Fehlen eines Servicestellen-Ansprechpartners den zuständigen Sachbearbeiter direkt anzurufen. Der sollte wissen, wer die zutreffenden Informationen liefern kann.

Sollten sich viele Steuerpflichtige an ihre Sachbearbeiter wenden, ist zu vermuten, dass dann eine Servicestelle wieder eingerichtet wird, um die Flut der Nachfragen zu kanalisieren und die Sachbearbeiter zu entlasten.

Frage 3: Mehraufwandsentschädigung

"Mehraufwandsentschädigung" (bei auswärtiger Schichtarbeit): Innerhalb EINER Finanzbehörde werden bei dem einen Kollegen diese Sachen anerkannt, bei dem anderen (identischer Fall) nicht! Die messen da einfach in einer Behörde mit zweierlei Maß! Es geht um 1.500 Euro mehr haben oder nicht. Was kann ich tun, ohne den Kollegen am Ende mit reinzuziehen?"

Dr. Joerg Andres: Zunächst ist zu prüfen, ob die Fälle tatsächlich identisch sind. Unterstellt, das ist so, muss danach differenziert werden, ob das Finanzamt im Fall des Kollegen zu Recht den Mehraufwand anerkannt hat oder nicht.
Trifft dies zu, kann grundsätzlich auch von anderen Steuerpflichtigen im Rahmen einer sachgerechten Ermessensausübung eine Gleichbehandlung verlangt werden.

Hat der Beamte im Fall des Kollegen aber sein Ermessen überschritten, also "ein Auge zugedrückt", kann dies vom anderen Steuerpflichtigen nicht ebenso verlangt werden, denn es gilt: Gleichheit im Unrecht kann nicht eingefordert werden. Wenn das also der Fall sein sollte, ist es besser, wenn der Steuerpflichtige den Fall seines Kollegen nicht anspricht, um eine Korrektur von dessen Bescheid wenigstens zu vermeiden.