Immer mehr Drohnen

Ferngesteuerte Fluggeräte unterm Weihnachtsbaum

Stand: 15.12.2015, 13:48 Uhr

Was wie eine Vision aus dem "Star Wars"-Universum klingt, ist bei uns schon längst Realität: Drohnen, die über unseren Köpfen, vor unseren Fenstern, in unseren Städten unterwegs sind. Und es werden mehr. Einiges müssen Hobby-Piloten aber beachten.

Sie sind die neue Generation der Modellflugzeuge und -helikopter: kleine, mit Kameras ausgestattete Drohnen. Auch in Deutschland sind immer mehr unter freiem Himmel unterwegs. Und in den USA sind sie inzwischen so beliebt, dass Privatleute nun ihre Drohnen registrieren lassen müssen. Es sind einfach zu viele unterwegs und oft landen sie - absichtlich oder nicht - an Orten, wo sie nicht landen sollen, etwa im Garten des Weißen Hauses oder auf der Tribüne der US-Open. Mit der Registrierungspflicht hofft die US-Raumfahrtbehörde, dass die Hobby-Piloten in Zukunft vorsichtiger werden.

Der Einsatz von Drohnen

Drohnen für den Privatgebrauch

So weit ist es bei uns in Deutschland zwar noch nicht, doch werden die kleinen Fluggeräte auch bei uns immer beliebter. Zu haben sind sie schon ab etwa 200 Euro und viele Eltern werden wohl dem Drängen ihrer Sprösslinge oder dem eigenen Wunsch nachgeben und so eine zivile Minidrohne unter den Weihnachtsbaum legen. Die Verkaufszahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Die Branche rechnet in den nächsten fünf Jahren mit einer Verzehnfachung der Verkaufszahlen von Drohnen für den Privatgebrauch. Einfach kaufen und drauf losfliegen geht allerdings nicht. Einige Vorschriften müssen Hobby-Piloten auch bei uns beachten.

Wer eine Flugerlaubnis braucht

Für Modelle, die über fünf Kilo wiegen, benötigt man eine offizielle Genehmigung. Die erteilt die Landesluftfahrtbehörde. Wer eine Drohne zu gewerblichen Zwecken nutzen will, benötigt die Genehmigung auch schon für leichtere Exemplare. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt arbeitet zurzeit an strengeren Regeln: Danach sollen private und gewerbliche Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm nur mit Kennzeichen fliegen dürfen. Bei eventuellen Schäden könnte so der Verursacher identifiziert werden. Auch über einen Führerschein für gewerbliche Piloten wird nachgedacht.

Wo Drohnen fliegen dürfen

In Deutschland dürfen Drohnen nur auf Sichtweite geflogen werden, das heißt in einem Umkreis von maximal 300 Metern. Auch in der Höhe gilt eine Grenze, um den Flugverkehr nicht zu gefährden. Hier sind es maximal 100 Meter.

Außerdem darf nur dort geflogen werden, wo kein Flugverbot herrscht. Flugverbote gibt es etwa im Umkreis von Flughäfen, Militäreinrichtungen oder dem Regierungsviertel in Berlin. Auch dürfen Unglücksstellen, Industrieanlagen und Kraftwerke ebenso wenig angeflogen werden wie Krankenhäuser, befahrene Straßen oder Menschenmengen.

Heikel ist auch das Überfliegen der Nachbarschaft. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten - es sei denn, es gilt ein Flugverbot. Doch muss die Drohne mit ausreichendem Sicherheitsabstand gesteuert werden. Fühlt sich ein Nachbar durch Fluggeräusche oder die Drohne selbst gestört, kann er bei der Polizei Anzeige erstatten.

Drohnen, Persönlichkeits- und Urheberrecht

Die meisten Drohnen sind inzwischen mit Kameras ausgestattet. Sie machen einen nicht unerheblichen Reiz der angesagten Fluggeräte aus. Doch Vorsicht: Nicht überall und nicht jeder darf gefilmt werden. Problematisch sind etwa Gebäude, die urheberrechtlich geschützt sein können. Abgesehen von dem notwendigen Sicherheitsabstand darf auch auf Veranstaltungen ohne Genehmigung nicht einfach gefilmt werden - es drohen saftige Schadensersatzforderungen.

Dazu kommen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, wenn man eine oder mehrere Personen gezielt ins Bild nimmt und die Aufnahmen veröffentlicht. Etwas anderes ist es, wenn die Personen unkenntlich gemacht werden oder die Aufnahmen aus so großer Entfernung aufgenommen sind, dass ihre Gesichter nicht erkannt werden können - sie also als "Beiwerk" gelten.

Etwas spezieller ist wiederum der Flug durch die Nachbarschaft. Denn sobald die Kamera an ist - und sei es nur zur Flugkontrolle - verletzt die Aufnahme das Persönlichkeits- und Hausrecht des Nachbarn. Der kann auf Unterlassung klagen.

Haftpflichtversicherung für den Schadensfall

Für das Fliegen einer Drohne unter freiem Himmel ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Allerdings zahlt nicht jede private Haftpflichtversicherung Schäden durch die Freizeit-Drohnen. Und gerade bei Schäden an Hochspannungsleitungen oder bei Personenschäden kann es richtig teuer werden. Deshalb: "Hobby-Piloten sollten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt", empfiehlt die Verbraucherzentrale. "Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her."