Ein Paar Filzpantoffeln liegen auf dem Parkettboden

BGH urteilt über Bodenbeläge

Schall und Lärm im Haus

Stand: 27.02.2015, 10:39 Uhr

Können Eigentümer verhindern, dass in der Wohnung über ihnen Parkett verlegt wird anstelle des leiseren Teppichbodens? Nein, hat der Bundesgerichtshof am Freitag (27.02.2015) entschieden. Welchen Lärm muss man dulden und verhindern - und welchen nicht? Fragen und Antworten.

Worum ging es im aktuellen Fall?

Es ging es um eine 2006 verkaufte Wohnung in einem in den 1970er Jahren errichteten Hochhaus in Schleswig-Holstein. Die Käufer ließen den dort verlegten Teppich herausreißen und Parkett verlegen. Den Eigentümern der Wohnung darunter wurde es dadurch zu laut. Mit ihrer Klage machten sie geltend, die Wohnungen seien damals mit Teppichen verkauft worden. Über das seitdem im gesamten Haus bestehende Schallschutzniveau dürften sich die neuen Käufer nicht einfach hinwegsetzen.

Aber das dürfen sie doch, urteilte nun der BGH. Der Schallschutz sei vorrangig eine Frage der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bausubstanz. Die Wahl der Bodenbeläge müsse dagegen Sache des einzelnen Eigentümers sein. Anderes könne allenfalls dann gelten, wenn die Eigentümergemeinschaft einen bestimmten Trittschall-Schutz festgelegt hat. Welcher Belag ursprünglich vorhanden war, spiele dagegen keine Rolle. Heutigen Käufern sei dies in der Regel gar nicht bekannt. "Außerdem spricht gegen ein dauerhaftes Gepräge der Anlage, dass sich die geschmacklichen Vorlieben für bestimmte Bodenbeläge im Laufe der Zeit verändern", so die Karlsruher Richter.

Was bedeutet Trittschall-Schutz?

Trittschall ist der Lärm von Schritten. Für Seine Dämmung und auch für den Lärm, der sich durch die Luft überträgt, gibt es in Deutschland eine eigene Norm, die DIN 4109. "In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. (...)" So steht es in der Norm. Geregelt wird aber nur eine Mindestanforderung. So kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegebenenfalls auch strengeren Lärmschutz vereinbaren (Az: V ZR 73/14).

Es heißt: Ein gewissen Maß an Toleranz sei immer erforderlich. Was bedeutet das?

Geräusche sind nicht zu vermeiden, sagt Inka-Marie Storm, Referentin für Miet- und Immobilienrecht beim Verein Haus & Grund. Toleranz beziehe sich vor allem auf normale Wohngeräusche. Allerdings komme es immer auch auf den Einzellfall an - und auf die Immobilie. So gibt es zum Beispiel Unterschiede zwischen Alt- und Neubauten.

Was sind Beispiele für normale Wohngeräusche?

  • Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, die im üblichen Rahmen benutzt werden
  • Wassergeräusche etwa von der Toilette oder Dusche, zu jeder Tages- und Nachtzeit
  • Elektrische Rollläden
  • Bohrmaschine, Stichsäge und Co, wenn die allgemeinen Ruhezeiten eigehalten werden
  • Lautstarker Ehestreit, wenn er kurzzeitig ist, sich nicht über mehrere Tage zieht
  • Hundegebell, wenn der Hund gelegentlich und nicht über mehrere Stunden am Tag bellt
  • Musik, wenn Ruhezeiten und Zimmerlautstärke eingehalten wird
  • Kinderlärm, in der Zeit von 7 bis 22 Uhr, sofern es sich um typisches und natürliches Verhalten von Kindern handelt; je jünger die Kinder sind, desto toleranter müssen Nachbarn sein.

Wie wird Lärm gemessen?

Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. In der Akustik ist es üblich, den Schalldruckpegel in Dezibel (dB) anzugeben. Was das Gehör wahrnehmen kann, reicht von der Hörschwelle (0 dB) bis zur Schmerzgrenze (130 dB). Dezibel ist aber keine feste Einheit wie Volt, Ampere oder Watt, sondern eine Verhältniszahl. Addiert man die Schallpegel, ergeben 50 plus 50 nicht 100, sondern 53 Dezibel. In diesem Fall bedeutet die Erhöhung um drei Dezibel also eine Verdoppelung der Intensität des Schalls. Zum Messen des Pegels gibt es spezielle Geräte. Es gibt aber auch Apps fürs Handy.

Was ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau?

Der Standard im Schallschutz verändert sich, sagt Immobilienrechtsexpertin Inka-Marie Storm. Deshalb ist der Schallschutz eines Altbaus ein anderer als der eines Neubaus. Wie laut oder leise es in Dezibel sein darf, hängt immer vom Zeitpunkt der Errichtuing des Baus ab, so Storm. Allerdings: Wenn saniert wird und der Estrich erneuert wird, dann müsse auch dem Stand der Technik angepasst werden. Außerdem gelten für den hellhörigen Altbauwohnung Sonderregelungen. So hat ein Gericht in München in der Vergangenheit zum Beispiel entschieden, dass es es zumutbar ist, dass der Bewohner einer hellhörigen Altbauwohnung, in der Wohnung nur mit Hausschuhe läuft und das auch von Gästen verlangt.

Ist Lärm ein Grund für Mietminderungen?

Ja, unter Umständen. Etwa, wenn die Isolierung nicht dem Standard des Baujahres entspricht. Oder wenn die Wohnung durch die Beeinträchtigung in ihrer "Gebrauchstauglichkeit" eingeschränkt ist, wie Juristen es nennen. Einfach gesagt bedeutet das nichts anderes als: In der Wohnung ist es lauter, als es als zumutbar gilt. Es ist zum Beispiel so laut, dass man nachts nicht schlafen kann.