Besteuerung von Vermögenden Neuer Vorstoß für Reichensteuer

Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Nichtregierungsorganisationen hat angesichts rasant wachsender Staatsschulden einen neuen Vorstoß für eine stärkere Besteuerung von Reichen gestartet. Die Aktuelle Stunde beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten.

Demonstranten vor dem Kanzleramt Video Neue Proteste für Vermögenssteuer (01:50 Min.) WDR aktuell vom 03.08.2012

Neue Proteste für Vermögenssteuer

Gefordert wird eine dauerhafte Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie eine einmalige Vermögensabgabe. Das am Freitag (03.08.2012) in Berlin vorgestellte Aktionsbündnis spricht sich zudem für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen, großer Erbschaften, finanzstarker Unternehmen sowie von Kapitalerträgen aus. Fragen und Antworten zum Thema.

Wie viele Top-Verdiener gibt es in Deutschland?

Die neueste Zahl des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 2007. Damals lebten 16.846 Einkommensmillionäre in Deutschland. Das heißt, sie hatten als Einzelperson oder als Ehepaar mindestens eine Million Euro an steuerpflichtigem Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres. Im Durchschnitt verdienten sie jeweils 3,1 Millionen Euro und mussten 1,1 Millionen Euro Einkommensteuer zahlen.

Wie werden die Reichen besteuert?

Der Höchstsatz in der Einkommenssteuer wurde seit den 1990er-Jahren mehrmals gesenkt und liegt heute bei 42 Prozent. Er wird fällig, sobald ein Alleinstehender 52.882 Euro im Jahr verdient, bei Ehepaaren liegt die Schwelle bei einem gemeinsamen Einkommen von mindestens 105.764 Euro. Über dem eigentlichen Spitzensteuersatz gibt es noch eine weitere Stufe, die sogenannte Reichensteuer. Sie wird fällig, wenn jemand mehr als 250.730 Euro im Jahr verdient, bei Ehepaaren gilt entsprechend der doppelte Betrag. Die Einkommenssteuer beträgt dann 45 Prozent.

Wie sieht es mit großen Erbschaften aus?

Hier greift die Erbschaftsteuer. Sie steht den Ländern zu und brachte ihnen im vergangenen Jahr mehr als 4,2 Milliarden Euro ein. Detailliert ist geregelt, welche Teile einer Erbschaft wie zu versteuern sind, abhängig von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Erben.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 50 Prozent. Erbt beispielsweise ein Mann das Vermögen seiner verstorbenen Ehefrau, so sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Auf darüber hinausgehende Beträge wird ein schrittweise ansteigender Satz fällig. Der höchste Satz von 30 Prozent greift erst bei mehr als 26 Millionen Euro. Für Kinder, die von Mutter oder Vater erben, gilt der gleiche Steuersatz. Hier ist der Freibetrag aber um 100.000 Euro niedriger. Den höchsten Steuersatz von 50 Prozent sieht der Gesetzgeber für entfernte Verwandte vor, die mehr als 13 Millionen Euro erben.

Und was ist mit der Vermögensteuer?

Die gibt es auf dem Papier zwar noch, sie ist jedoch seit 1997 ausgesetzt, da das Bundesverfassungsgericht sie in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärte. Vorher mussten Privatleute jedes Jahr ein Prozent ihres Vermögens abgeben. Dabei galt ein Freibetrag von 120.000 D-Mark (gut 61.000 Euro) für Alleinstehende und 240.000 D-Mark (knapp 123.000 Euro) für Ehepaare. Zusätzlich gab es Kinderfreibeträge. Die Einnahmen gingen an die Bundesländer.

Ist eine Wiedereinführung geplant?

Zumindest nicht von der Bundesregierung. Schwarz-Gelb weist Forderungen nach einer stärkeren Belastung von Reichen und Top-Verdienern grundsätzlich zurück.

Und was will die Opposition?

SPD, Linke und Grüne wollen wohlhabende Bürger stärker zur Kasse bitten. Alle drei Parteien wollen die Vermögensteuer zurückbringen oder zumindest eine Abgabe auf hohe Vermögen für einen vorher festgelegten Zeitraum erheben. Außerdem will die Opposition den Spitzensteuersatz heraufsetzen. Im Linke-Parteiprogramm etwa wird eine "kräftige Anhebung" verlangt. Die Sozialdemokraten wollen den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent erhöhen. Den gleichen Plan verfolgen die Grünen, allerdings soll bei ihnen der Höchstsatz etwas früher greifen als im SPD-Konzept.


Stand: 03.08.2012, 10.44 Uhr