Banküberfall für kranke Enkelin Opa bekommt zwei Jahre auf Bewährung

Ein 60-jähriger Großvater hatte im März in Ostwestfalen eine Bank überfallen, um seiner schwer kranken Enkelin zu helfen. Am Freitag (21.09.2012) hat ihn das Landgericht Bielefeld zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.


Richterhammer
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Zwei Jahre auf Bewährung - Verteidigung und Staatsanwaltschaft wären mit einer geringeren Strafe zufrieden gewesen

Da er die Bankangestellten mit einer scharfen Waffe bedroht habe, handele es sich um einen Fall besonders schwerer räuberischer Erpressung, urteilte der Richter. Allerdings sei es bei der Tat beim Versuch geblieben. Zudem sei das Motiv, der Enkelin zu helfen, ehrenwert.

Herzfehler bei der Enkelin und 150.000 Euro Schulden

Die heute acht Jahre alte Enkelin war mit einem Herzfehler zur Welt gekommen und wurde mehrmals operiert. Für Folgetherapien zahlte aber die Krankenkasse nicht. Außerdem hatte der Angeklagte Schulden von 150.000 Euro. So viel wurde heute über das mögliche Motiv für den Banküberfall bekannt.

Maskierter Überfall im März

Der nicht vorbestrafte Arbeitslose aus Enger bei Bielefeld war im März dieses Jahres maskiert in eine Bankfiliale im ostwestfälischen Hiddenhausen gestürmt. Mit Mütze, Sonnenbrille und falschem Schnauzbart getarnt, hatte der Mann mit vorgehaltener Pistole von der einzigen Bankangestellten 50.000 Euro verlangt.

Bankangestellte bekommt Tresor nicht auf

Die Frau scheiterte aber an den Sicherheitsvorkehrungen des Tresors. Erst passte der Bankräuber seine Forderung auf 10.000 Euro an, am Ende sagte er: "Jetzt rufen sie bestimmt die Polizei" und machte sich aus dem Staub. Zwei Tage später stellte er sich der Polizei. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten deutlich geringere Bewährungsstrafen gefordert, da der Angeklagte den Überfall abgebrochen hatte.

"Gehen Sie nach Hause und kümmern Sie sich um ihre Familie."

Der Mann habe den Überfall aber erst abgebrochen, als das Scheitern ohnehin absehbar gewesen sei, entschied der Richter. Ein Rücktritt vom Versuch - der keine Strafe nach sich gezogen hätte - liege also nicht vor. Dem 60-Jährigen gab er mit auf den Weg: "Gehen Sie nach Hause und kümmern Sie sich um Ihre Familie."


Stand: 21.09.2012, 16.23 Uhr