Verkehrte Welt: Deutsche ohne Wahlrecht

Monitor 27.07.2017 04:25 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste

MONITOR vom 27.07.2017

Verkehrte Welt: Deutsche ohne Wahlrecht

Kommentieren [11]

Bericht: Naima El Moussaoui, Stephan Stuchlik

Georg Restle: „Und jetzt drehen wir die ganze Sache mal um. Was ist eigentlich mit Deutschen, die schon länger im Ausland leben? Sollen die im Ausland wählen dürfen? Nein, werden Sie jetzt vielleicht sagen, die können doch in Deutschland wählen. Stimmt allerdings nicht. Wer länger im Ausland lebt, verliert nämlich hier sein Wahlrecht, und das, obwohl er einen deutschen Pass hat. Verkehrte Welt? Wir haben eine Deutsche getroffen, die in Österreich lebt - und jetzt nirgendwo mehr wählen darf.“

Susanne Meyer ist Deutsche, ihre Heimat aber ist seit 35 Jahren Wien.

Susanne Meyer: „Ich bin Deutsche und Wienerin. Ich lebe so leidenschaftlich gern in dieser Stadt hier. Ich möchte eigentlich nirgendwo anders leben als in Wien. Ich fühle mich hier so dermaßen wohl, das ist meine Stadt.“

Die deutsche Staatsbürgerschaft hat sie bis heute behalten, trotzdem hat ihr die Bundesrepublik das Wahlrecht entzogen. Sie darf nicht mehr wählen, das ist die Regel, wenn man mehr als 25 Jahre durchgehend im Ausland lebt. Nein, nicht jeder Deutsche darf in Deutschland wählen.

Susanne Meyer: „Ich hätte nie gedacht, dass mir mein Land mal mein Wahlrecht wegnimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis an mein Lebensende - ganz egal wo ich lebe - für Deutschland wählen darf. Und es mir dann zu entziehen, nur weil ich nicht in Deutschland lebe und mir damit quasi zu unterstellen, dass mich da nichts mehr berührt und beschäftigt, ist verletzend, eigentlich.“

Leben in Wien und Interesse für Deutschland, das ist für Susanne Meyer kein Widerspruch. Aufmerksam verfolgt sie zum Beispiel die deutsche Innenpolitik. Im September aber darf sie trotzdem nicht mehr mitwählen.

In ihrer neuen Heimat wiederum könnte sie wählen. Dafür aber müsste sie die deutsche Staatsbürgerschaft endgültig aufgeben. Einen Doppelpass gibt es in Österreich für sie nicht. In Deutschland aber hat Susanne Meyer viele Freunde, ihre Mutter lebt noch dort, aber es ist nicht nur das.

Susanne Meyer: „Ich bin Deutsche und das werde ich auch immer bleiben. Also das würde ich auch dann sein, wenn ich die Staatsangehörigkeit abgeben würde. Das ist einfach meine Identität, das ist das Land, das mich geprägt hat, dort habe ich meine Wurzeln, dort habe ich meine Familie, dort bin ich groß geworden. Und daran ändert das überhaupt nichts, wo ich lebe. Ich bin beiden Ländern verbunden.“

Mit der momentanen Regelung aber darf sie weder in Österreich noch in Deutschland wählen, de facto ist sie vom politischen Leben vollständig ausgeschlossen. Wie viele Deutsche im Ausland mit so einer Situation wie Susanne Meyer leben müssen, ist unbekannt, diese Zahl wird nicht erfasst. Susanne Meyers Freunde und Kollegen haben ihre Geschichte anfangs gar nicht glauben wollen. Den deutschen Pass abgeben, um in Österreich zu wählen?

Jenny Lachmann: „Also ich bin in Deutschland geboren, bin deutsche Staatsbürgerin und die möchte ich auch bleiben. Das möchte ich nicht ablegen, um wählen zu können, also das finde ich Erpressung, und das finde ich nicht richtig.“

Susanne Meyer: „Ich finde, das ist ein unglaublicher Widerspruch, dass man mir das Wahlrecht entzieht, weil ich nicht ansässig bin, obwohl ich die Staatsbürgerschaft hab. Denn das Argument dahinter ist ja, dass mich deutsche Politik nicht interessiert, nicht betrifft. Dass das, was in dem Land passiert, für mich nicht wichtig ist und umgekehrt, wenn man dieses Argument anwendet, müsste man aber Menschen, die schon seit genau der gleichen Zeit in Deutschland leben, auch dann das Wahlrecht ja zubilligen, wenn sie keinen Pass haben. Und das ist aber ja nicht der Fall, und das ist eine absolute Ungerechtigkeit.“

Das Wahlrecht in Deutschland ungerecht? Dazu muss man es vermutlich am eigenen Leib erfahren haben, so wie Susanne Meyer.

Georg Restle: „Ein Wahlrecht für Ausländer? Geht gar nicht, sagen viele. Nirgendwo auf der Welt dürften Ausländer schließlich wählen. Auch das stimmt so nicht, nicht mal in Europa. In der Europäischen Union zum Beispiel dürfen bei Kommunalwahlen alle EU-Ausländer dort wählen, wo sie ihren Wohnsitz haben. In zwölf der EU-Staaten dürfen das sogar alle Ausländer, ganz egal mit welchem Pass. Und in unserem Nachbarland der Schweiz dürfen in zwei Kantonen Ausländer sogar bei Kantons-, also Landtagswahlen mit abstimmen. Voraussetzung: Sie müssen mindestens fünf bzw. zehn Jahre dort leben. Andere Länder gehen sogar noch weiter. Zum Beispiel Uruguay, wo Ausländer sogar bei nationalen Wahlen wählen dürfen, wenn sie 15 Jahre in Uruguay leben. In Chile muss man nur fünf Jahre leben, um wählen zu dürfen. Und im fernen Neuseeland reicht dafür sogar schon ein Jahr aus.“

Stand: 25.07.2017, 14:16 Uhr

Kommentare zum Thema

Kommentar schreiben

Unsere Netiquette

*Pflichtfelder

Die Kommentartexte sind auf 1.000 Zeichen beschränkt!

11 Kommentare

  • 11 Benny 08.06.2018, 01:13 Uhr

    Mich würde mal interessieren ob ich als deutscher Staatsbürger für die Türkei abstimmen darf, da die Wahlen ja im eigenen Land stattfinden und man hier Wahlrecht als Grundrecht ansieht. Ausgeschlossen sind nicht deutsche Staatsbürger, Kriminelle etc. was bei mir nicht zutrifft. Mir würde ja sogesehen mein Wahlrecht aberkannt werden und eine Zone im eigenen Land entstehen die für mich nicht zugänglich ist.

  • 10 joerg salecker 18.01.2018, 20:25 Uhr

    Es läuft vieles schwer in Deutschland aber das kommt wahrscheinlich daher weil diese gesamten angeblich demokratisch gewählten Politiker dieses Land zu Grunde gerichtet haben

  • 9 Timo Mahler 08.09.2017, 18:12 Uhr

    Ich lebe seit meiner Geburt durchgehend in Deutschland und habe auch nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Schon seit mehreren Jahren bin ich jedoch nicht mehr wahlberechtigt. Ich habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen und bin auch nicht geistig eingeschränkt oder dergleichen - ich habe nur irgendwann keine Wahlbenachrichtigung mehr erhalten. Gehe ich ohne diese Karte zur Wahl, werde ich egal in welchem Wahllokal nach einem Blick auf meinen Ausweis mit der Begründung weggeschickt, ich sei nun mal nicht wahlberechtigt. Auf Anträge zur Briefwahl habe ich nie eine Antwort erhalten.

  • 8 Olivier Braun 21.08.2017, 21:19 Uhr

    Ja aber ich frage mich (auch aus eigener bald-Betroffenheit) schon, wo das Demokratieverstaendnis hier grad innerhalb der EU geblieben ist ? Die ach so mobilen Arbeitnehmer, die das auch gern machen, weil ihnen Laendergrenzen mal wurscht sind duerfen dann irgendwann nirgends wehr waehlen ? Aber Steuern zahlen, das duerfen wir schon noch, aber dafuer ausser in Kekskreisen der Lokalpolitik null mitbestimmung ? In einigen Laendern (IT und FR meinse wissens) gibt es andersrum Wahlkreise und Abgeordenete fuers Ausland. In meinen Augen nur richtig, denn derzeit darf ich noch an meinen letzten Wohnort in DE waehlen, dessen Wahlkreisabgeordnete mir echt am A vorbei gehen. Gerne saehe ich im Bundestag jemanden, und da fast egal ob SPD CDU FDP oder gruen, der einfach ein Auge drauf hat dass nicht bei der naechsten Sozialreform die rechte derer die nach 10, 20 Jahren im Ausland wieder heimkehren mit Fuessen getreten wuerden. Das geht wohl umgekehrt dem Wahlkreishansel recht am A vorbei.

  • 7 Miriam S 18.08.2017, 15:17 Uhr

    das Wahlrecht konditioniert keinen zum Deutschen. und wenn nach 25 Jahre selbiges erlischt, erlischt doch nicht die Staatsangehörigkeit, auch mit zwei Pässen hat man keine zwei Staatsangehörigkeiten. da geht wohl manchem etwas ziemlich durcheinander....

  • 6 Harald_K 28.07.2017, 21:34 Uhr

    Ich halte dieses Verfahren für undemokratisch. Auf der einen Seite geben wir den Bürgern mit Doppelstaatsangehörigkeit die Möglichkeit der Wahl, wobei wir nicht wissen, ob sie nicht die Interessen des anderen Staates mehr im Vordergrund stellen und hier nur die Vorteile nutzen wollen Zum Beispiel sympathisieren sehr viele Deutsch-Türken mit Erdogan, einen Despoten. Deswegen habe ich Hochachtung vor den Deutschen, die im Ausland leben und trotzdem noch NUR EINE STAATSANGEHÖRIGKEIT haben, nämlich die Deutsche. Denn als Deutscher im Ausland Deutscher zu sein ist oft schwieriger und gefährlicher als in Deutschland. Deswegen ist es nur legitim, auch im Ausland als Deutscher wählen zu können, ungeachtet der Länge des Auslandsaufenthalts

  • 5 ina 28.07.2017, 10:20 Uhr

    Ich bin froh dass dieses Thema endlich mal öffentlich angesprochen wird. Ich bin Auslandsdeutsche und mich hat es schon immer geärgert dass ich in Deutschland nicht wählen darf. Eigentlich bin ich doch Europäerin und von allen Wahlen in Europa betroffen. Anna

  • 4 Maas 27.07.2017, 22:41 Uhr

    Ich lebe selber seit 30 Jahren in den Niederlanden und finde es richtig dass man nicht unendlich lange über Innerdeutsche Angelegenheiten mitbestimmen darf wenn man selber nicht mehr dort Lebt. Ich habe mich auch sehr gefreut dass man die Deutsche Staatsbürger seit 2008 die Möglichkeit haben zwei Pässe zu haben. Es würde mir schwer Fallen meine Deutsche Staatsbürgerschaft auf zu geben, zumal meine Eltern noch leben. Aber ich lebe sehr gerne in den NL und habe mich entschlossen dort nach 25 Jahren auch die Staatsbürgerschaft zu beantragen da ich mich verpflichtet fühle auch hier meinen Pflichten als Bürger gerecht zu werden. Es ist für mich ok in D. nicht mehr wählen zu dürfen da ich auch nicht gewährleisten kann mich auch dort als Staatsbürger voll einbringen zu können. In den NL fühle ich mich zu Hause und leugne meinen Deutschen Hintergrund nicht. Ich bin der Meinung dass man ohne Staatsbürgerschaft nicht an Bundeswahlen teilnemen darf. Stadtratswahlen sollten für alle frei sein.

  • 3 Uwe Böhl 27.07.2017, 22:17 Uhr

    Hallo, am 24.07.2017 habe ich mich aus meinem bisherigen deutschen Wohnsitz abgemeldet, da ich ca 13 Km. entfernt in die tschechische Republik gezogen bin. Auf dem Einwohnermeldeamt sagte man mir auf mein Nachfragen, daß ich mit meiner Ab- bzw. Ummeldung mein Recht auf die Teilnahme an der Wahl, abgelegt habe. Sehr unverständlich für mich, wenn ich in der Monitor Sendung höre, daß man sein Wahlrecht erst nach 25 Jahren im Ausland lebend, verliert.

  • 2 Barbara 27.07.2017, 21:56 Uhr

    Immerhin gibt es Doppelstaatsbürgerschaft in D für EU Bürger. Ich lebe mit Familie in Österreich und werde auch "niemals mitspielen dürfen", es sei denn, ich gebe die deutsche Staatsbürgerschaft ab. Zahlen ja, wählen nein. Nach 25 Jahren geht auch bei uns nix mehr.

  • 1 Pia Blend 27.07.2017, 07:34 Uhr

    Euer Bericht über das Aberkennen des Wahlrecht nach 25 J. hat mich geschockt. Dann werde ich einen Status als Staatenloser haben. Werde gezwungen einen andrren Pass anzunehmen obwohl ich meine Heimat liebe und nur im Nachbarland lebe. In CH ist es nicht so einfach einen Pass zu bekomnen. Wohnortwechsel und Flexibilität erschweren das extrem. Gerne hätte ich in meinem Arbeitsland wo ich Steuern zahle ein Wahlrecht. Aber die Mentalität so mancher Gesinnung möchte ich nicht annehmen, warum soll ich also den Pass beantragen. Ich bin geschockt dad ich bald einen Status als Staatenloser erhalte trotz Pass.