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Urheberrecht - Piraten legen Entwurf vor

Piraten wollen Tauschbörsen legalisieren

Stand: 21.09.2012, 17:59 Uhr

Die NRW-Piraten haben am Freitag (21.09.2012) einen Entwurf für die Reform des Urheberrechts vorgelegt. Demnach sollen private Tauschbörsen legalisiert und die Rechte von Urhebern gestärkt werden. Auch soll der Weiterverkauf von digitalen Inhalten einfach ermöglicht werden.

An dem am Freitag (21.09.2012) veröffentlichten Entwurf für eine Reform des Urheberrechts haben nach Angaben der Partei mehrere Mitglieder der NRW-Piraten unter Federführung des Landesvorstandsmitglieds Daniel Neumann gearbeitet. Angesichts der anhaltenden Kritik an den Piraten wegen ihrer Positionen zum Urheberrecht sei es notwendig gewesen, früher als geplant eine umfassende Reform der bisherigen Regelungen zu präsentieren, sagte Neumann.

Zentraler Punkt der Reform ist die Legalisierung privater, nicht kommerzieller Tauschbörsen im Internet. Es sei empirisch nicht nachweisbar, dass sich Tauschbörsen negativ auf den Verkauf von Werken auswirkten, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. "Daher soll der Zugriff auf Tauschbörsen nicht weiter kriminalisiert und im Umkehrschluss legalisiert werden", heißt es im Entwurf. Die Piraten wollen auch den Weiterverkauf von digitalen Inhalten ermöglichen. "Es macht in der heutigen Welt keinen Unterschied mehr, ob ein Buch aus Papier ist oder als Datei vorliegt", so die Piraten. "Einem Nutzer, der dafür gezahlt hat, muss es möglich sein, diese Datei weiter zu verkaufen, so wie das bei Büchern aus Papier auch möglich ist."

Mehr Rechte für Urheber

Die Dauer des Urheberrechts soll nach dem Willen der Piraten gesenkt werden - im Idealfall direkt auf den Zeitpunkt des Todes des Urhebers. So habe kein Urheber persönlich einen Nutzen davon, wenn sein Werk noch viele Jahrzehnte nach seinem Ableben geschützt sei. "Liegt der Sinn des Urheberrechts wirklich darin, den Urheber in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk und in der Nutzung des Werkes zu schützen, soll das Urheberrecht im Regelfall mit dem Tod des Urhebers erlöschen und sein Werk gemeinfrei werden", so die Piraten in der Begründung ihres Entwurfes, in dem sie als Kompromiss nun einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Todestag vorschlagen.

Denn da bedauerlicherweise oft mit dem Todeszeitpunkt eines Urhebers ein größerer Erlös für seine Werke zu erwarten sei, "ist ein Aufschub von zehn Jahren nach dem Tod des Urhebers mehr als ausreichend für die Folgevermarktung seiner Werke und würde lediglich Familienangehörige oder direkt testamentarisch Bedachte begünstigen", so die Piraten. Nach aktueller Rechtslage können Werke erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers frei verwendet werden.

Außerdem haben die Piraten nach eigener Aussage vor allem eine Stärkung der Rechte von Urhebern im Sinn. Diese sollen mehr Kontrolle über ihre Werke erhalten, indem eine Trennung von Rechteverwertern wie etwa Verlagen spätestens nach zwei Jahrzehnten ermöglicht wird. Bisher können sich beispielsweise Verlage auch einen wesentlich längeren Nutzungszeitraum einräumen lassen.

Vetter: "zahlreiche Anpassungen an das digitale Zeitalter"

Für die Arbeit am neuen Entwurf des Urheberrechts hat Daniel Neumann nach eigenen Angaben mit befreundeten Labelbesitzern, Musikern, Autoren, Nutzern und Konsumenten gesprochen. "Ich versuchte, deren Eindrücke und Probleme aufzugreifen und in einen Gesetzentwurf für ein modernes Urheberrecht einfließen zu lassen", so Neumann. Außerdem hätten mehrere Anwälte den Entwurf in Auszügen oder vollständig geprüft und Verbesserungen einfließen lassen. Einer der Anwälte ist der Dortmunder Anwalt Udo Vetter, selbst Mitglied der Piratenpartei.

Vetter bezeichnete die Legalisierung privater, nichtkommerzieller Tauschbörsen als zentralen Punkt der Reform. "Filesharing ist gesellschaftliche Realität. Aktuelle Studien belegen, dass die absolute Mehrheit junger Menschen den Tausch digitaler Inhalte als selbstverständliches Recht betrachtet. Es ist unmöglich, auf lange Sicht Verbote beizubehalten, welche nicht mehr dem gesellschaftlichen Konsens entsprechen", so Vetter. Der neue Entwurf enthalte zahlreiche Anpassungen an das digitale Zeitalter. So sei es nicht mehr nachvollziehbar, "dass Lehrer heute nicht mal einen Liedtext oder ein Buchkapitel für ihren Unterricht kopieren können, ohne mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten", so Vetter.