Logo von Google spiegelt sich in einem Auge

Street View geht auch anders

Diskussion um Datenschutz

Stand: 12.08.2010, 13:47 Uhr

Die Aufregung um Google Street View ist groß - dabei gibt es schon seit Jahren Webangebote, bei denen man virtuell durch deutsche Städte schlendern kann und die Datenschützer gut finden. WDR.de zeigt eine Auswahl.

Seit Google den Start der virtuellen Stadtspaziergänge verkündet hat, gibt es heftigen Widerstand von Datenschützern und Politikern aller Parteien. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat bereits Einspruch gegen die Abbildung ihres Hauses eingelegt. Und auch die Oppositionspolitiker Thomas Oppermann (SPD) und der Grünen Politiker Hans-Christian Ströbele kündigten an, gegen die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser vorzugehen. Peter Bleser (CDU), verbraucherpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, fordert sogar härtere Gesetze, um Googles Angebote zu begrenzen.

Dabei existieren solche virtuellen Stadtansichten schon länger, ohne viel Wirbel zu verursachen: Die Kölner Firma Sightwalk zum Beispiel, bietet auf ihrer Webseite virtuelle Spaziergänge für die Innenstädte Bonn, Berlin, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München und Stuttgart an. Anders als bei Google Street View, das auch Bilder von Wohnvierteln online stellt, geht es bei sightwalk.de hauptsächlich um Geschäfte, Einkaufszentren und die touristischen Bereiche der Städte. Restaurant und Bars sind markiert und können ihre Öffnungszeiten einstellen, Geschäfte können sich mit einem Online-Shop vernetzen. Der WDR kooperiert mit Sightwalk bei der Erstellung von 360-Grad-Panoramen.

Dieselben Bestimmungen wie für Google

Bettina Gayk, Sprecherin des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordhrein-Westfalen, betont, dass für Sightwalk dieselben Datenschutzbestimmunen wie für den Giganten Google bestehen: "Gesichter und Autokennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden und wenn Bewohner und Häuserbesitzer es wünschen, müssen die abgebildeten Gebäude ebenfalls verpixelt werden". Aber im Gegensatz zu dem US-Konzern erfüllt das Kölner Unternehmen alle Auflagen, die von den Datenschützern auferlegt worden sind, so Gayk.

"Wir haben von Anfang an eng mit Datenschützern zusammen gearbeitet", erklärt der Vertriebsdirektor von Sightwalk, Leon Fuller. Im Gegensatz zu Google fotografiert Sightwalk nicht aus drei Metern Höhe über Zäune hinweg, sondern nur bei 1,90 Meter. Dadurch nimmt man online nur das wahr, was auch ein Spaziergänger sieht. "Wenn jemand nicht möchte, dass sein Haus im Bild erscheint, kann er sich melden und es wird es sofort unkenntlich gemacht", so Fuller. Für ihn läuft die Diskussion um den Datenschutz aber an der Realität vorbei: "Wir hatten in den vergangenen Jahren weniger als zehn Beschwerden, dafür aber viel mehr Anfragen von Leuten, die wollten, dass wir auch ihre Gebäude fotografieren."

Keine Verletzung des Persönlichkeitrsrechts

Anders ist es bei dem Portal bilderbuch-koeln.de. Auch dort werden individuelle Merkmale, wie Gesichter und Autokennzeichnen unkenntlich gemacht, Gebäude jedoch nicht. "Wir sind rechtlich auf der sicheren Seite", sagt Hans Abels von der abracus GmbH, die die Webseite betreibt. "Die Aufnahmen verletzen nicht das Persönlichkeitsrecht, da man nur sieht, was man auch auf der Straße sehen kann".

Ein Urteil des Landgerichts Köln gibt ihm Recht. Demnach stelle die Veröffentlichung von Fotos eines Wohnhauses keinen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Die Datenschützerin Bettina Gayk fordert bilderbuch-koeln.de nichtsdestotrotz auf, den Aufforderungen von Mietern und Eigentümern nachzukommen und die betroffenen Gebäude unkenntlich zu machen.