Dachdecker bergen kaputte Ziegel von einem Dach

Versicherungen geben Tipps

Schäden schnell melden

Stand: 19.01.2007, 11:50 Uhr

Der Orkan "Kyrill" hat eine Schneise der Verwüstung durch NRW gezogen. Viel Arbeit für die Versicherungen. Einige Tipps, wie Sie schnell zu Ihrem Geld kommen.

Bei den Versicherungen ist an diesem Freitagmorgen (19.01.2007) kein Durchkommen. Tausende von Sturm-Geschädigte rufen an, um ihre Schäden zu melden. Genau richtig, sagen Experten. "Die Versicherten sollen sofort im Call-Center oder bei ihrem Vertreter anrufen. Dann haben sie das Geld auch schnell auf dem Konto", sagt Andreas Krosta von der Aachen-Münchner in Aachen. Regnet es aber ins Haus hinein, weil das Dach vom Sturm aufgerissen wurde, sollte man auf jeden Fall erst die Lücke abdecken, rät Marianne Isermann von der Provinzial Münster. "Wer sich das zutraut, kann das selber tun, sonst kann man einen Dachdecker holen." Das werde auf jeden Fall bezahlt, sagen beide. Krosta: "Schließlich geht es darum, weitere Schäden zu verhindern."

"Sturmereignis" ab Windstärke 8

Ein Foto von den Schäden als Nachweis ist auch von Vorteil. Dass es Diskussionen gibt, glauben die beiden Versicherungs-Experten aber nicht. Die Police gegen Sturmschäden, die Teil der Wohngebäudeversicherung ist, ist da eindeutig. Krosta: "Alles ab Windstärke 8 gilt als 'Sturmereignis', und wir hatten Windstärke 12." Zerstörte Dächer oder eingedrückte Fenster werden ohne Probleme bezahlt; Folgeschäden, wie ein nasser Teppichboden, fallen unter die Hausratversicherung. Strittig wäre es vielleicht, ob die Versicherung den Abtransport eines Baumes zahlen muss, der im Garten umgefallen, sonst aber keine Schäden verursacht hat. "Grobe Fahrlässigkeit wird auch bestraft", sagt Marianne Isermann von der Provinzial. "Wenn jemand ein Dachfenster trotz der Vorwarnungen sperrangelweit offen stehen lässt und es hineinregnet, dann zahlt die Versicherung nicht."

Für Schäden außerhalb des Hauses hat die Verbraucherzentrale noch zwei Hinweise: Hat ein Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, muss die Teilkasko des PKW-Halters zahlen. Und wenn ein Baum umfällt und Schäden anrichtet, muss der Baumbesitzer bzw. seine Haftpflichtversicherung nur zahlen, wenn der Baum eindeutig morsch war. Sonst gilt der Sturz als "höhere Gewalt".

Noch keine Statistiken

Wieviele Schadensmeldungen eingehen und was der Sturm die Versicherungen kosten wird, können die beiden Experten noch nicht absehen. Marianne Isermann von der Provinzial Isermann geht aber davon aus, dass "Kyrill" ein "Jeanett-Sturm" war wie im Jahr 2002. Damals wurden der Provinzial 100.000 Schäden gemeldet, für die Versicherung 70 Millionen Euro zahlen musste. "Aber damit müssen wir als Versicherer eben rechnen."