Joseph Beuys (Archivbild von 1982)

Urteil zugunsten der Beuys-Erben

Streit um Beuys-Fotos entschieden

Stand: 29.09.2010, 12:16 Uhr

Im langen Urheberstreit zwischen dem Museum Schloss Moyland und den Beuys-Erben ist eine Entscheidung gefallen: Das Museum darf Fotografien einer Beuys-Kunstaktion nicht mehr zeigen, entschied am Mittwoch (29.09.2010) das Düsseldorfer Landgericht.

Bereits 2009 musste das Museum Schloss Moyland per Gerichtsbeschluss fünf Fotografien zur Beuys-Aktion "Das Schweigen des Marcel Duchamp" aus einer laufenden Ausstellung wegen ungeklärter Urheberrechte abhängen. Aufgrund eines Formfehlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die einstweilige Verfügung aufgehoben und ein neues Verfahren am Landgericht angeordnet, das am Mittwoch mit einer Niederlage für Schloss Moyland endete. Das Museum darf die 1964 entstandenen Fotos künftig bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld nicht mehr ausstellen. Zum Hintergrund: Der Düsseldorfer Fotograf Manfred Tischer hatte die Kunstaktion 1964 dokumentiert, in der Beuys einen rechtwinkligen kniehohen Bretterverschlag angefertigte, mit Filz auslegte, den so entstandenen Winkel mit Margarine einfettete und einen Mitarbeiter anwies, auf ein Stück Papier auf dem Boden den Satz "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet" zu schreiben.

Fotos nur eine Dokumentation?

Gegen die öffentliche Präsentation der Fotos hatte die von den Beuys-Erben beauftragte Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst geklagt. Das Argument der Kläger lautete, dass das Museum die Nutzungsrechte der Fotografien bei der Witwe von Joseph Beuys hätte einholen müssen. Da dies unterlassen wurde, sei die Ausstellung eine urheberrechtswidrige Umgestaltung des Werkes des Künstlers. Das Museum vertrat dagegen die Ansicht, die Fotos seien keine Bearbeitung der Aktion, sondern "kunsthistorisch wertvolles Dokumentationsmaterial", wie der Anwalt des Museums mitteilte.

Das sahen die Richter am Landgericht Düsseldorf anders: Die Fotos stellten eine "Umgestaltung" des künstlerischen Werkes von Beuys dar, in der weiterhin das Urspungswerk stecke. Auch durch die Bearbeitung verblasse das Werk von Beuys darin nicht, hieß es in der Urteilsbegründung. Deshalb hätte für die Ausstellung die Zustimmung der Witwe eingeholt werden müssen.

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Nach der Niederlage vor Gericht kündigte Moyland-Direktorin Bettina Paust an, in Revision gehen zu wollen. Durch das Urteil werde die Dokumentationsfotografie künstlerischer Aktionen abgeschafft, begründete Paust ihre Entscheidung. Fotografen hätten künftig keine Rechte mehr an ihren Fotos. Die Museumsarbeit werde massiv erschwert, da sie entsprechende Fotos aus ihren Beständen nicht mehr ausstellen dürften. Auch die wissenschaftliche Forschung werde behindert. Das Urteil widerspreche insbesondere dem erweiterten Kunstbegriff von Beuys selbst.

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