Gebhard Henke

Interview mit Fernsehfilm-Chef

Die Klage und die Freiheit der Kunst

Stand: 07.11.2007, 00:00 Uhr

Mit einem Jahr Verspätung zeigt die ARD den Zweiteiler zum Fall Contergan. Hersteller Grünenthal versuchte vor Gericht die Ausstrahlung zu verhindern - vergeblich. Ein Interview über Klagen und Kunst mit Gebhard Henke.

WDR.de sprach mit Gebhard Henke, dem Fernsehfilm-Chef des WDR, über den Prozess um Adolf Winkelmanns Film "Eine einzige Tablette".

WDR.de: Wogegen richteten sich die Klagen eigentlich?

Prof. Gebhard Henke: Für uns war das gar nicht nachvollziehbar: Es ging zunächst gegen das Drehbuch! Damals, Anfang 2006, lag der Film im Rohschnitt schon vor und wies - wie immer bei solchen Filmprojekten - gegenüber dem Buch erhebliche Veränderungen auf, die inhaltliche und dramaturgische Gründe hatten. Das Gericht ließ sich zunächst aber nicht davon überzeugen, dass viele der umstrittenen Punkte im Film gar nicht mehr vorkamen.

WDR.de: Später ging es dann aber doch noch um den Film?

Henke: Ja, da schaute sich das Landgericht Hamburg 59 Minuten des Films an und stellte kurioserweise die Frage, ob es sich um eine Dokumentation handele, wegen des realen Hintergrunds. Das war für mich schwer nachvollziehbar, denn es handelt sich offensichtlich um einen klassischen Fernsehfilm, um ein fiktionales Produkt, das trotz des Bezugs auf die Contergan-Geschichte frei erfunden ist.

WDR.de: Wogegen richtete sich die Klage inhaltlich?

Henke: Die Klage war im Grunde paradox: Einerseits wollte man wegen des Persönlichkeitsrechts nicht erkennbar sein, andererseits wurden dem Film Detail-Fehler in der Darstellung gegenüber den historischen Geschehnissen vorgeworfen. Man hat also gleich beides gefordert: Tatsachentreue und Verfremdung. Da kamen dann Argumente wie: "Unsere Musikanlage im Wohnzimmer sah aber anders aus" - gleichzeitig aber auch: "XY fuhr tatsächlich einen Citroen DS, daran ist er identifizierbar." Die Verfügung gegen den Film ging übrigens vom Hamburger Richter Andreas Buske aus, der nicht gerade für medien-freundliche Urteile bekannt ist. Er hat auch seinerzeit entschieden, dass man Gerhard Schröders Haare nur als getönt, nicht aber als gefärbt bezeichnen darf.

WDR.de: Hat der Prozess schließlich Einfluss auf den fertigen Film genommen?

Henke: Nein. Ursprünglich haben die Kläger 33 Punkte moniert. Am Ende mussten wir nur einen einzigen ändern: Ein Privatdetektiv, den die Firma Grünenthal engagiert hatte, um Informationen über Familien von Contergan-Geschädigten zu sammeln, unternimmt bestimmte Dinge nicht auf Anweisung von Grünenthal. Das ließ sich nämlich nicht nachweisen. Die Firma hat gar nicht bestritten, dass sie damals einen Detektiv einsetzte. Und bei der Begründung gab es einige Heiterkeit im Gerichtssaal: Man habe damals eben nicht so gut recherchieren können, weil es noch kein Internet gab.

WDR.de: Gemeinsam mit Grünenthal hat aber auch der frühere Anwalt der Contergan-Geschädigten gegen den Film geklagt. Warum gerade er?

Karl-Hermann Schulte-Hillen, einer der Anwälte, die im Contergan-Prozess die Opfer vertraten, sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil er sich in einer Hauptperson des Films wieder erkannte. Er hat in keinem Punkt seiner Klage gegen den Film Recht bekommen. Die Film-Figur Paul Wegener ist ein fiktiver Anwalt - er hat zum Beispiel eine behinderte Tochter, keinen Sohn - aber sicher ist Schulte-Hillen eines der Vorbilder. Warum Schulte-Hillen eigentlich im Film nicht gemeint sein wollte, blieb im Prozess immer unklar. Dass heute die damals verklagte Firma und der Anwalt der Opfer gemeinsam gegen diesen Film vorgehen, ist schon schwer verständlich. Schließlich ist der Anwalt auch der Held unseres Films, eine der Figuren, mit der man sich identifiziert.

WDR.de: Die Kläger haben die Ausstrahlung des Films ein Jahr lang verzögert. Glauben Sie, dass sie damit einen Erfolg erzielt haben?

Henke: Im Gegenteil: Der ganze Prozess ist für Grünenthal nur schädlich gewesen: Sie haben nichts erreicht, außer dass die gesamte Presse wieder im Zusammenhang mit Contergan über sie berichtet. Wäre deren Öffentlichkeitsarbeit klug gewesen, dann würde die Firma zu ihrer Verantwortung stehen und hätte zur Film-Premiere auf ihr Gelände eingeladen.

Lesen Sie im zweiten Teil des Interviews darüber, wie die juristische Auseinandersetzung weiter geht, was mit dem Prozess auf dem Spiel stand und was den Contergan-Film von einem Doku-Drama unterscheidet.