Ein riesiger Bagger fährt vor der Kulisse des RWE-Kraftwerkes Niederaußem durch den Tagebau Garzweiler in der Nähe von Grevenbroich Braunkohle.

Abkommen der Bergbau-Unternehmen

Viele Worte, kaum Zusagen

Stand: 24.02.2014, 15:34 Uhr

Mehr Informationen und ein leichterer Nachweis von Schäden: Mit einer Transparenzinitiative sicherten die Bergbauunternehmen RWE und RAG Anwohnern am Montag (24.02.2014) in Düsseldorf mehr Kooperation zu. Jedoch ohne sich dabei klar festzulegen.

Von Maike Jansen

Das Wichtigste hätten die drei Herren am Kopf des Tisches fast vergessen: Die tatsächliche Unterzeichnung der Initiative für Transparenz im Bergbau. Einträchtig hatten NRW-Wirtschaftsminister Garelt Duin und die Vorstandsvorsitzenden der Bergbauunternehmen RWE Generation und RAG AG bis dahin die Bedeutung der Kohle-Industrie in Nordrhein-Westfalen hervorgehoben: Für eine sichere Energieversorgung, für Fortschritt, für Arbeitsplätze. "Wir werden auf die konventionelle Energieerzeugung auch in Zukunft nicht verzichten können", betonte Wirtschaftsminister Duin.

Doch weil eben diese Energieerzeugung vor Ort auf viel Kritik stößt und Anwohner über Bergschäden, aber auch Staub und Lärm durch den Kohleabbau klagen, wollen die Bergbau-Unternehmen diesen Kritikern künftig mit "noch mehr Transparenz" begegnen: Auf 21 Seiten haben sie gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium 47 Maßnahmen festgelegt, die "sicherstellen, dass die vom Bergbau betroffenen Menschen fair behandelt werden", wie Duin es ausdrückt.

Schäden im größeren Umkreis anerkennen

Ein Mitarbeiter des Bergamtes untersucht eine Hauswand

Konkret wird die Initiative dabei allerdings nur in wenigen Punkten. Für die Steinkohle-Industrie geht es unter anderem um eine "Nullrandverschiebung": Künftig soll es auch den Menschen, die außerhalb eines bestimmten Radius vom Steinkohlebergwerk entfernt wohnen, leichter gemacht werden, mögliche Schäden an ihren Häusern erstattet zu bekommen. Bereits 2012 hatte die RAG das für das Umfeld des Bergwerks Prosper-Haniel zugesagt - künftig soll das auch für Bodenbewegungen rund um andere Bergwerke gelten.

Bernd Tönjes, der als Vertreter der RAG zu der Unterzeichnung gekommen war, wirkte sichtlich gelassen: Ab 2018 ist für die Steinkohle ohnehin Schluss, schon heute wird in den meisten Bergwerken nicht mehr gearbeitet. Auch wenn bislang noch rund 30.000 Bergschadensmeldungen jährlich bei der RAG eingehen, ist diese Zahl rückläufig. Die RAG habe genug Rücklagen gebildet um auch nach 2018 noch mögliche Bergschäden zu begleichen, versicherte Tönjes. Weder die Schlichtungsstellen, noch die Hotlines für Geschädigte machten gleichzeitig mit den Bergwerken dicht - auch das sichert die Transparenzinitiative den Betroffenen zu.

Zugeständnisse auf dem Papier

Ein Braunkohlebagger trägt mit seiner riesigen Schaufel einen Hang ab, auf dessen Kuppe Getreide wächst

Braunkohletagebau in Garzweiler I

Und auch die Braunkohle-Industrie hat in der Vereinbarung Zugeständnisse gemacht - zumindest auf dem Papier: "Potentiell Bergschadensbetroffene sollen künftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten", heißt es in der Initiative, "notwendige Änderungen des Bundesberggesetzes werden von der Landesregierung im Frühjahr 2014 angegangen."

Konkret geht es dabei um eine Umkehr der Beweislast beim Braunkohleabbau, wie sie für die Steinkohle schon existiert: Wer im Bereich der Steinkohleförderung einen Schaden an seinem Haus feststellt, dem muss RAG nachweisen, dass nicht der Bergbau daran Schuld trägt. Ein System, das für Betroffene offensichtlich gut funktioniert: von den 30.000 gemeldeten Schäden durch Steinkohleabbau im Jahr sind nur 150 Fälle strittig und landen bei einer eingerichteten Schiedsstelle - nur 20 Fälle müssen laut RAG schließlich vor Gericht verhandelt werden.

Initiative im Bundesrat

Beim Braunkohleabbau sind die Beschwerden seltener: Hier klagten Anwohner in 270 Fällen über Bergbauschäden. Doch auch die Anerkennung dieser Schäden ist geringer: Sie liegt laut RWE bei gerade einmal 20 Prozent. Eine Beweislastumkehr wie in der Steinkohle für die Braunkohle gibt es hier bislang nicht. Und wenn es nach RWE ginge, sollte das auch so bleiben: "Wir werden uns einem Dialog nicht verschließen", verkündete Hartung bei der Pressekonferenz, "aber ich kann auch nicht sagen, dass wir dem zustimmen." Auch wenn die Beweislastumkehr mit der Initiative klar vereinbart wird.

Bereits im vergangenen Sommer hatten die Grünen auf Bundesebene versucht, eine Beweislastumkehr für die Braunkohle einzuführen - die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnte das damals ab. Nun will NRW-Wirtschaftsminister Duin mit einer Bundesratsinitiative einen neuen Versuch starten. Eine Unterschrift der Wirtschaft für dieses Vorhaben hat er durch die Unterzeichnung der Initiative immerhin.