Kaution offenbar auf dem Weg

Kommt Middelhoff bald frei?

Stand: 23.04.2015, 19:35 Uhr

Thomas Middelhoff kann auf eine baldige Haftentlassung hoffen. Die Bemühungen zur Bereitstellung der geforderten Kaution von 895.000 Euro für den Topmanager laufen anscheinend auf Hochtouren.

Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft steht eine Entlassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff nach Einschätzung seiner Anwälte unmittelbar bevor. Bei der Bereitstellung der geforderten Kaution müssten nur noch einige Formalien geklärt werden, sagte Middelhoffs Anwalt Hartmut Fromm am Donnerstag (23.04.2015) und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des "Westfalen-Blatts". Allerdings gestalteten sich die Formalien schwieriger als zunächst gedacht. Der Anwalt rechnet darum erst Anfang kommender Woche mit einer Entlassung des Managers aus der Untersuchungshaft. Ein Sprecher des Essener Landgerichts konnte einen Eingang der Kaution zunächst auf Anfrage nicht bestätigen. Die Sicherheitsleistung für die Freilassung des Managers war von dem Gericht auf 895.000 Euro festgesetzt worden.

Middelhoff war unter anderem wegen Untreue im November vergangenen Jahres zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Manager war sofort nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.

Middelhoff will nach Bielefeld ziehen

Der Anwalt teilte mit, es sei geplant, rund 500.000 Euro der geforderten Gesamtsumme als Bürgschaft bereitzustellen und den Rest in bar. Das Geld werde von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Dabei gehe es auch um Geldüberweisungen, die aus den USA transferiert werden müssten. Middelhoff selbst hatte Ende März einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt. Nach seiner Freilassung werde Middelhoff voraussichtlich in seine Bielefelder Villa ziehen und seine medizinische Behandlung ambulant fortsetzen, so der Anwalt. Der 61-Jährige leidet an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei.