Ausländerextremismus

(Begriffserläuterung im Rahmen der NSU-Berichterstattung)

Dass der Leiter der politischen Abteilung bei der Kölner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Josef Rainer Wolf, mit dem Ermittlungsverfahren Keupstraße beauftragt worden ist, lag daran, dass ein möglicher politischer Hintergrund des Anschlags nicht ausgeschlossen werden konnte. Allerdings hat dabei nicht so sehr der Gedanke an ein mögliches rechtsextremes Motiv den Ausschlag gegeben, sondern die Annahme, es könne sich um eine Auseinandersetzung unter Ausländern handeln.

Beim Begriff Keupstraße sei den Behörden unmittelbar nach dem Anschlag "eine mögliche Auseinandersetzung mit politischem Hintergrund durch den Kopf gegangen", sagt Wolf im Juli 2012 vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss, "weil wir ja eine ganze Reihe von teilweise doch recht gravierenden Auseinandersetzungen zwischen national eingestellten Türken und Kurden im Gebiet der Keupstraße hatten."

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) erläutert Wolf, es sei in der Vergangenheit an der Keupstraße zu "körperlichen Auseinandersetzungen heftigster Art" zwischen Türken und Kurden gekommen. Es habe sich um "Delikte im Bereich der Körperverletzung" gehandelt. Aber warum dann die Assoziation, dass der Bombenanschlag einen ähnlichen Hintergrund haben könnte, fragt Edathy: "Kein nationalistischer Türke und kein kurdischer Bürger hätte doch bei einem Anschlag dieser Art sichergehen können, nicht möglicherweise auch, in Anführungsstrichen, die eigenen Leute zu verletzen."

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